Praxis für Physiotherapie und Gesundheitsmanagement
Carl-Cetto-Straße 3-5, 66606 Sankt Wendel
3 Betriebe aus dem Bereich Physiotherapie sind für St. Wendel gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
Wer Rezept, Krankengymnastik, Rücken, Reha in St. Wendel beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
St. Wendel ist eine Mittelstadt mit rund 25.503 Einwohnern. Bei Physiotherapie ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
St. Wendel liegt im Landkreis St. Wendel in Saarland. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 25.503 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 66606. Das ergibt etwa 1,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Physiotherapie ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 254 Einträge für St. Wendel über alle Branchen hinweg. Neunkirchen liegt etwa 13.6 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie St. Wendel.
Carl-Cetto-Straße 3-5, 66606 Sankt Wendel
Am Hirschberg 1, 66606 Sankt Wendel
Sie betreiben in St. Wendel einen Betrieb im Bereich Physiotherapie und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Auf der Verordnung steht mehr als die Behandlungsart: Sie legt Diagnosegruppe, Anzahl, Frequenz und gegebenenfalls den Hausbesuch fest. Ein Hausbesuch wird zusätzlich vergütet und braucht die ärztliche Anordnung. Die Therapieform kann die Praxis nicht selbst wechseln, dafür ist eine geänderte oder neue Verordnung aus der Arztpraxis nötig.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte gelten eigene Preisverzeichnisse, die Praxis rechnet direkt mit Ihnen ab und Sie reichen die Rechnung ein. Erstattet wird nach Tarif, teils nur bis zu bestimmten Sätzen oder Höchstmengen je Jahr. Klären Sie den Umfang vorab, sonst bleibt ein Teil der Behandlungsserie an Ihnen hängen.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Bei Physiotherapie ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Kostenangaben zu Physiotherapie schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
St. Wendel liegt in Landkreis St. Wendel. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Ja, dann handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, die die Praxis direkt mit Ihnen abrechnet. Eine nachträgliche Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richten sich nach ihrem Tarif, dort kann eine ärztliche Verordnung Voraussetzung für die Erstattung sein.
Nur wenn er ärztlich verordnet ist, dafür gibt es auf der Verordnung ein eigenes Feld. Die Praxis rechnet den Hausbesuch zusätzlich ab, dafür fällt eine weitere Zuzahlung an. Ohne diese Anordnung kann eine Praxis den Besuch nur als Selbstzahlerleistung anbieten.
Bei Heilmitteln zahlen gesetzlich Versicherte ab achtzehn Jahren zehn Prozent der Behandlungskosten und zusätzlich zehn Euro je Verordnung. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen. Sammeln Sie dafür die Quittungen und stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.