Bars und Kneipen in Stade
10 Betriebe aus dem Bereich Bars und Kneipen sind für Stade gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 10Einträge
- 48.708Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 21680 bis 21684Postleitzahlen
Bars und Kneipen ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Stade ein.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Bars und Kneipen mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Stade liegt im Landkreis Stade in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 48.708 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahlen 21680, 21682, 21684. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Stade im üblichen Rahmen besetzt: rund 2,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Stade 418 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Elmshorn, rund 21.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Stade in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
Betriebe aus Stade können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.
Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.
Leistungen im Überblick
Was Betriebe im Bereich Bars und Kneipen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Cocktails und Longdrinks
- Bier vom Fass
- Sportübertragungen
- Livemusik und Veranstaltungen
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Bars und Kneipen darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Zur Preisfrage
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Bars und Kneipen in Stade. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Niedersachsen teils von Nachbarbundesländern. Für Stade gilt das Landesrecht von Niedersachsen.
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Nachgefragt
Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.
Warum kostet derselbe Cocktail so unterschiedlich viel?
Entscheidend sind die verwendeten Spirituosen, ob Säfte frisch gepresst werden und ob Sirupe selbst angesetzt sind. Dazu kommt der Zeitaufwand pro Glas. Eine Karte, die Marken und Füllmengen nennt, macht den Unterschied nachvollziehbar, eine Karte mit reinen Fantasienamen nicht.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Zum Weiterlesen
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