Personaldienstleister in Stollberg/Erzgeb.
Für den Bereich Personaldienstleister führt diese Seite 2 Betriebe in Stollberg/Erzgeb., jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 2Einträge
- 11.033Einwohner
- SachsenBundesland
- 09366Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Personaldienstleister meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Stollberg/Erzgeb. nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Bei Personaldienstleister zählt in Stollberg/Erzgeb. die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Stollberg/Erzgeb. liegt im Landkreis Erzgebirgskreis in Sachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 11.033 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 09366. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Personaldienstleister in Stollberg/Erzgeb. im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 224 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Chemnitz, rund 17.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Stollberg/Erzgeb. in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
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Was Sie wissen sollten
Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sind zwei verschiedene Geschäfte. Bei der Überlassung bleibt der Arbeitsvertrag beim Verleiher, der eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit braucht, und Sie arbeiten im Betrieb des Entleihers. Bei der Vermittlung entsteht ein Arbeitsvertrag direkt mit dem Unternehmen, das Honorar trägt in aller Regel der einstellende Betrieb, nicht die bewerbende Person.
Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Direktvermittlung in Festanstellung
- Helfer- und Facharbeitspositionen
- Übernahmeoption beim Kunden
- Personalsuche für Betriebe
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Personaldienstleister ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Wie abgerechnet wird
In Stollberg/Erzgeb. wie überall gilt bei Personaldienstleister: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Betriebe in der Nähe
Für Vorhaben in Stollberg/Erzgeb. ist die Verwaltung in Landkreis Erzgebirgskreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
- Personaldienstleister Oelsnitz/Erzgeb.
- Personaldienstleister Zwönitz
- Personaldienstleister Hohenstein-Ernstthal
- Personaldienstleister Lichtenstein/Sa.
- Personaldienstleister Aue-Bad Schlema
- Personaldienstleister Aue
- Personaldienstleister Mülsen
- Personaldienstleister Schneeberg
- Personaldienstleister Chemnitz
- Personaldienstleister Limbach-Oberfrohna
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Nachgefragt
Was bedeutet Equal Pay in der Zeitarbeit?
Nach neun Monaten Einsatz beim selben Entleiher besteht Anspruch auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter. Tarifverträge der Branche können abweichen, sehen dann aber Branchenzuschläge in Stufen vor. Lassen Sie sich zeigen, welcher Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen wird, davon hängt Ihre Entwicklung ab.
Werde ich zwischen zwei Einsätzen bezahlt?
Ja. In der Zeitarbeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, das Entgelt läuft auch in einsatzfreien Zeiten weiter, der Verleiher trägt dieses Risiko. Ein Vertrag, der Bezahlung nur für Einsatztage vorsieht, ist an dieser Stelle unwirksam. Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten wie sonst auch.
Kann mich der Einsatzbetrieb fest übernehmen?
Ja, das ist ausdrücklich zulässig und häufig das Ziel beider Seiten. Vereinbarungen, die Ihnen eine spätere Anstellung im Einsatzbetrieb verbieten, sind unwirksam. Der Verleiher darf dafür vom Unternehmen eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die sich an der bisherigen Einsatzdauer orientieren muss.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
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