Bestattungsunternehmen in Villingen-Schwenningen
Zu Bestattungsunternehmen in Villingen-Schwenningen liegen 1 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 1Eintrag
- 89.145Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 78048 bis 78056Postleitzahlen
Trauerfall, Kosten, Formalitäten, Bestattungsarten: Dafür braucht es in Villingen-Schwenningen einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.
In Villingen-Schwenningen kennen sich die Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Villingen-Schwenningen liegt im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 89.145 Menschen leben hier, verteilt auf 5 Postleitzahlen von 78048 bis 78056. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bestattungsunternehmen in Villingen-Schwenningen eher dünn besetzt: rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Villingen-Schwenningen 785 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bad Dürrheim, rund 5.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Villingen-Schwenningen in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
Wer in Villingen-Schwenningen im Bereich Bestattungsunternehmen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Stirbt jemand außerhalb des Wohnorts, kommt eine Überführung hinzu. Aus dem Ausland ist dafür ein Leichenpass erforderlich, je nach Zielland auch ein besonders ausgekleideter Sarg, dazu kommen Papiere in beglaubigter Übersetzung. Reiseversicherungen decken eine Rückführung teilweise ab. Innerhalb Deutschlands ist der Ablauf einfacher, die Entfernung bestimmt dann im Wesentlichen die Kosten.
Für den Umgang mit der Asche gilt in Deutschland die Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder einer dafür zugelassenen Fläche, etwa in einem Bestattungswald oder auf See. Die Urne mit nach Hause zu nehmen, ist nur dort möglich, wo das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Auch das Verstreuen der Asche folgt den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Bestattungsunternehmen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Überführung und Versorgung
- Trauerfeier und Redner
- Behördengänge und Sterbeurkunden
- Vorsorgevertrag zu Lebzeiten
Vor der Beauftragung klären
Prüfen Sie bei Bestattungsunternehmen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Zur Preisfrage
Bei Bestattungsunternehmen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Im Umkreis
Villingen-Schwenningen teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
- Bestattungsunternehmen Bad Dürrheim
- Bestattungsunternehmen Trossingen
- Bestattungsunternehmen Donaueschingen
- Bestattungsunternehmen St. Georgen im Schwarzwald
- Bestattungsunternehmen Rottweil
- Bestattungsunternehmen Spaichingen
- Bestattungsunternehmen Schramberg
- Bestattungsunternehmen Tuttlingen
- Bestattungsunternehmen Blumberg
- Bestattungsunternehmen Titisee-Neustadt
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Was oft gefragt wird
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist?
Zahlungspflichtig sind die Erben, daneben bestehen Unterhaltspflichten. Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt eine ortsübliche einfache Bestattung auf Antrag. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, nachträglich werden nur erforderliche Kosten anerkannt.
Welche Unterlagen brauche ich beim Bestattungsunternehmen?
Die Todesbescheinigung, den Personalausweis der verstorbenen Person, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Stammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu, falls vorhanden, Unterlagen zur Grabstelle, ein Vorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung.
Was ist in den ersten Stunden zu tun?
Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen, ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter. Danach Sterbefallanzeige beim Standesamt, dafür werden Personalausweis, Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Prüfen Sie, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Testament oder ein Wunsch zur Bestattungsart vorliegt, bevor Sie entscheiden.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
