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Imbiss und Lieferdienst in Villingen-Schwenningen

Kurz gesagt

Für Villingen-Schwenningen führt dieses Verzeichnis 57 Einträge zu Imbiss und Lieferdienst. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Lieferung, Abholung, schnelles Essen endet selten beim ersten Treffer. Für Villingen-Schwenningen zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

Villingen-Schwenningen hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Imbiss und Lieferdienst lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Villingen-Schwenningen ist Teil des Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 89.145 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Imbiss und Lieferdienst in Villingen-Schwenningen überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 6,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Villingen-Schwenningen 788 Einträge erfasst. Bad Dürrheim liegt etwa 5.9 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Villingen-Schwenningen.

Verzeichnete Betriebe

Eat a Cut

Jahnstraße 54, 78054 Villingen-Schwenningen

  • Öffnungszeiten Di–Do 11:00–21:00 Uhr · Fr, Sa 12:00–22:00 Uhr · So 13:00–21:00 Uhr

Details zum Eintrag

Lilo's

Charlottenstraße 1, 78054 Villingen-Schwenningen

  • Öffnungszeiten Mo–Sa, Feiertags 11:00–22:00 Uhr

Details zum Eintrag

Mai Wok

Neuer Markt 1, 78052 Villingen-Schwenningen

  • Öffnungszeiten Mo–Sa 10:30–20:00 Uhr · Feiertags geschlossen

Details zum Eintrag

VS Imbiss

Neckarstraße 21, Villingen-Schwenningen

  • Öffnungszeiten Di–Do, So 11:00–22:00 Uhr · Fr, Sa 11:00–00:00 Uhr

Details zum Eintrag

Streichelzoo Imbiss

Villingen-Schwenningen

  • Öffnungszeiten So 10:00–18:00 Uhr · Feiertags 10:00–18:00 Uhr · in den Ferien 13:00–18:00 Uhr open " bei schönen Wetter"

Details zum Eintrag

Taibab

Villingen-Schwenningen

  • Öffnungszeiten Do, So–Di 11:00–22:00 Uhr · Fr 14:30–22:00 Uhr · Sa 12:00–23:00 Uhr · Feb 28-Mar 30 geschlossen

Details zum Eintrag

Betriebe aus Villingen-Schwenningen können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Viele Imbisse haben abends länger geöffnet als Restaurants und bedienen damit Schichtzeiten und das Nachtgeschäft. Bestellungen über Lieferplattformen kosten den Betrieb eine Provision, deshalb unterscheiden sich Plattformpreis und Thekenpreis manchmal. Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss neben der Einwegverpackung auch eine Mehrwegvariante angeboten werden. Kartenzahlung ist nicht überall möglich, vor allem bei kleinen Beträgen nicht.

Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt und danach regelmäßige Folgebelehrungen im Betrieb. Elektronische Kassen müssen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben, und für jeden Vorgang ist ein Beleg auszugeben, auch wenn ihn niemand mitnimmt. Das erklärt die Bons, die an vielen Theken liegen bleiben.

Typische Leistungen

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Lieferung im Stadtgebiet
  • Bestellung online oder telefonisch
  • Mittagsangebote
  • Familien- und Partyportionen

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Imbiss und Lieferdienst ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Was den Preis bestimmt

In Villingen-Schwenningen wie überall gilt bei Imbiss und Lieferdienst: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

In der Umgebung

Die Grenze von Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Villingen-Schwenningen sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

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Die wiederkehrenden Fragen

Sind Allergenangaben auch im Imbiss Pflicht?

Ja, auch bei loser Ware muss über die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene informiert werden. Das darf mündlich geschehen, wenn eine schriftliche Aufstellung im Betrieb vorliegt und darauf hingewiesen wird. Fragen Sie bei Soßen und Panaden gezielt nach, dort stecken die meisten versteckten Zutaten.

Wie lange darf Essen warm gehalten werden?

Warm gehaltene Speisen müssen durchgehend heiß bleiben, die zulässige Standzeit begrenzt der Betrieb in seinem Hygienekonzept. Erkennbar wird eine zu lange Standzeit an ausgetrockneten Rändern und zäher Panade. In Läden mit hohem Durchlauf stellt sich die Frage seltener als in einem halbleeren Betrieb.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Zum Weiterlesen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.