Tierpensionen und Tierbetreuung in Walldürn
Zu Tierpensionen und Tierbetreuung liegt für Walldürn bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 11.760Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 74731Postleitzahl
Tierpensionen und Tierbetreuung ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Walldürn ein.
In Walldürn läuft bei Tierpensionen und Tierbetreuung vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.
Walldürn liegt im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 11.760 Einwohner und die Postleitzahl 74731. Insgesamt führt das Verzeichnis 123 Einträge für Walldürn über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bad Mergentheim, rund 30.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Walldürn in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Walldürn ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierpension Eindachhof Bad Mergentheim, rund 26.1 km
- Flemmers Fellnasen Finca Mosbach, rund 26.7 km
- Tierpension Oberzent Oberzent, rund 27.1 km
- Hundehotel Neckartal Neckargemünd, rund 44.1 km
- Pferdepension Jöst Weinheim, rund 45.4 km
- Hotel Stubentiger Sinsheim, rund 45.6 km
- Tierpension "Alte Mühle" Reinheim, rund 47.5 km
- Hundeservice Helfrich Heidelberg, rund 52.8 km
Sie betreiben in Walldürn einen Betrieb im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Wer gewerbsmäßig fremde Tiere unterbringt, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes, und mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn sie erteilt ist. Die Behörde prüft dafür Sachkunde, Räume und Zuverlässigkeit und kontrolliert anschließend. Eine Pension kann diese Erlaubnis auf Nachfrage vorlegen. Bei privaten Angeboten auf Vermittlungsportalen fehlt sie häufig, das ist ein Unterschied, nach dem Sie fragen sollten.
Fast alle Pensionen verlangen einen gültigen Impfschutz und lassen sich den Heimtierausweis zeigen, bei Hunden zusätzlich häufig eine Impfung gegen Zwingerhusten, bei Katzen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche. Dazu kommen eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung und manchmal ein Nachweis der Haftpflichtversicherung. Klären Sie die Anforderungen mit Vorlauf, denn manche Impfungen brauchen einige Tage, bis der Schutz aufgebaut ist.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Betreuung von Kleintieren
- Gassiservice
- Tiersitter für Besuche zu Hause
- Tagesbetreuung und Hundekita
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Tierpensionen und Tierbetreuung darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Was das kostet
Bei Tierpensionen und Tierbetreuung wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Walldürn gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
Auch gesucht in dieser Stadt
Fragen und Antworten
Welche Impfungen verlangt eine Tierpension?
Üblich ist ein vollständiger Grundimpfschutz, der im Heimtierausweis dokumentiert ist, bei Hunden häufig ergänzt um eine Impfung gegen Zwingerhusten, bei Katzen um Katzenschnupfen und Katzenseuche. Viele Pensionen verlangen außerdem eine aktuelle Floh- und Wurmbehandlung. Die genauen Anforderungen legt jedes Haus selbst fest, fragen Sie rechtzeitig vor der Buchung nach.
Wer haftet, wenn in der Pension etwas passiert?
Richtet das Tier bei Dritten einen Schaden an, haftet nach § 834 BGB auch, wer die Aufsicht vertraglich übernommen hat, also die Pension, sofern sie nicht nachweist, dass sie die nötige Sorgfalt eingehalten hat. Daneben bleibt die Haftung des Halters bestehen. Für Krankheiten und Verletzungen des Tieres selbst entscheidet der Vertrag, lesen Sie die Regelung dazu vor der Buchung.
Wie früh muss ich für die Ferien buchen?
Für Sommerferien, Weihnachten und Ostern sind gefragte Pensionen oft Monate im Voraus belegt. Planen Sie außerdem einen Probetag ein, den viele Häuser vor dem ersten längeren Aufenthalt verlangen. Wer kurzfristig verreist, hat außerhalb der Ferien deutlich bessere Chancen, und manchmal hilft die Warteliste.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Passende Erklärungen
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
