Taxi und Mietwagen in Weil der Stadt
Für Taxi und Mietwagen gibt es in Weil der Stadt noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
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- 19.340Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71263Postleitzahl
Wer in Weil der Stadt einen Betrieb aus dem Bereich Taxi und Mietwagen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Weil der Stadt versorgt sich bei Taxi und Mietwagen typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Weil der Stadt liegt im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 19.340 Einwohner und die Postleitzahl 71263. Insgesamt führt das Verzeichnis 246 Einträge für Weil der Stadt über alle Branchen hinweg. Sindelfingen liegt etwa 10.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Weil der Stadt.
Diese Betriebe sind erfasst
In Weil der Stadt ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Stern Center Sindelfingen, rund 10.4 km
- Taxi Winter Ehningen, rund 11.3 km
- Osterbronnstraße Leinfelden-Echterdingen, rund 17.1 km
- Taxiplatz Kaltental Leinfelden-Echterdingen, rund 18.2 km
- Standplatz SI-Centrum Leinfelden-Echterdingen, rund 20.6 km
- Vaihingen (Enz) Bahnhof Vaihingen an der Enz, rund 22.6 km
- Taxiplatz Prag Stuttgart, rund 22.7 km
- Fuchs Mobil Ammerbuch, rund 23.6 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Weil der Stadt kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Vorbestellung zum Festtermin
- Taxifahrten im Stadtgebiet
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Wer bei Taxi und Mietwagen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Taxi und Mietwagen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Auch im Umland
Weil der Stadt gehört zu Landkreis Böblingen. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Die wiederkehrenden Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Zum Weiterlesen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.