Fotografen und Fotostudios in Weilheim an der Teck
Für Weilheim an der Teck fehlt zu Fotografen und Fotostudios bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 10.397Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 73235Postleitzahl
Wer Hochzeit, Porträt, Bewerbungsbild, Passfoto in Weilheim an der Teck beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Bei Fotografen und Fotostudios zählt in Weilheim an der Teck die Sammelrunde: Betriebe legen Aufträge aus derselben Gegend gern auf einen Tag. Wer sich nach diesen Terminen richtet, zahlt weniger Anfahrt.
Verwaltungstechnisch gehört Weilheim an der Teck zum Landkreis Esslingen (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 10.397 Einwohner und die Postleitzahl 73235. Insgesamt führt das Verzeichnis 165 Einträge für Weilheim an der Teck über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Göppingen, rund 12.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Weilheim an der Teck in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Weilheim an der Teck ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Teckstudio Kirchheim unter Teck, rund 7.3 km
- Schokografia Kirchheim unter Teck, rund 8.9 km
- Veronica Marques Photographer Plochingen, rund 11.9 km
- Fotoatelier Ebinger Nürtingen, rund 14 km
- Foto Höss Nürtingen, rund 14.3 km
- Fotowerk Nürtingen, rund 14.4 km
- Fotostudio-Mruck Kuchen, rund 18.4 km
- Foto Rimmele Esslingen am Neckar, rund 19.2 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt beim Fotografen, es ist nicht übertragbar. Was Sie als Kunde bekommen, sind Nutzungsrechte, und deren Umfang wird im Vertrag festgelegt. Wichtig ist deshalb die Frage, was Sie mit den Bildern tun dürfen: privat zeigen, drucken lassen, in sozialen Netzwerken veröffentlichen oder gewerblich bewerben. Für Betriebe lohnt es sich, Werbenutzung ausdrücklich zu vereinbaren.
Bei Feiern kommt das Recht am eigenen Bild dazu. Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden. Auf einer Hochzeit klärt das meist ein Hinweis an die Gäste, in Betrieben eine schriftliche Einwilligung der Mitarbeiter. Für Fotos von Kindern brauchen Sie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Das gehört zum Leistungsbild
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Biometrische Passbilder
- Bildbearbeitung, Abzüge und Alben
- Hochzeits- und Paarfotografie
- Fotos von Betrieb, Team und Produkten
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Fotografen und Fotostudios darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Zur Preisfrage
Für Fotografen und Fotostudios in Weilheim an der Teck gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Weilheim an der Teck gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.
Weitere Einträge am Ort
Nachgefragt
Darf ich Fotos meiner Gäste veröffentlichen?
Für die Verbreitung von Personenfotos brauchen Sie grundsätzlich die Einwilligung der Abgebildeten, bei Kindern die der Erziehungsberechtigten. Auf Feiern genügt oft ein deutlicher Hinweis mit Widerspruchsmöglichkeit, im Betrieb ist eine schriftliche Einwilligung üblich.
Was macht ein gutes Bewerbungsfoto aus?
Ein neutraler Hintergrund, gleichmäßiges Licht, ein freundlicher und wacher Ausdruck und Kleidung, die zur angestrebten Stelle passt. Gute Studios beraten dazu und fotografieren mehrere Varianten. Ein Selfie mit weichgezeichnetem Hintergrund ersetzt das nicht.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Begriffe dazu
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
