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Bars und Kneipen in Wismar

Kurz gesagt

Für den Bereich Bars und Kneipen führt diese Seite 11 Betriebe in Wismar, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Wer Ausgehen, Cocktails, Sport schauen in Wismar beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Wismar hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Bars und Kneipen lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Verwaltungstechnisch gehört Wismar zum Landkreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 44.022 Einwohner und die Postleitzahlen 23952, 23966, 23970. Das ergibt etwa 2,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bars und Kneipen ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 409 Einträge für Wismar über alle Branchen hinweg. Lübeck liegt etwa 54.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Wismar.

Die Einträge im Überblick

Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Wismar im Bereich Bars und Kneipen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Cocktails und Longdrinks
  • Livemusik und Veranstaltungen
  • Sportübertragungen
  • Reservierung für Gruppen

Angebote richtig vergleichen

Wer bei Bars und Kneipen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Wie abgerechnet wird

Bei Bars und Kneipen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Betriebe in der Nähe

Wismar gehört zu Landkreis Nordwestmecklenburg. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Häufige Fragen

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?

Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Zum Weiterlesen

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.