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Taxi und Mietwagen in Würzburg

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 1 Betriebe für Taxi und Mietwagen in Würzburg. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer: Dafür braucht es in Würzburg einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

Würzburg ist eine Großstadt mit etwa 133.258 Einwohnern. Im Bereich Taxi und Mietwagen gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Würzburg gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Bayern auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 133.258 Einwohner und 8 Postleitzahlen von 97070 bis 97084. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Taxi und Mietwagen in Würzburg eher dünn besetzt: rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Würzburg 2146 Einträge erfasst. Mit 16.1 Kilometern Entfernung ist Ochsenfurt der nächste größere Ort, was die Auswahl in Würzburg praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

Sie betreiben in Würzburg einen Betrieb im Bereich Taxi und Mietwagen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.

Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.

Leistungen im Überblick

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Kurierfahrten
  • Krankenfahrten mit Verordnung
  • Vorbestellung zum Festtermin
  • Großraumtaxi und Rollstuhltransport

Vor der Beauftragung klären

Prüfen Sie bei Taxi und Mietwagen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Kosten und Angebote

Bei Taxi und Mietwagen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

In der Umgebung

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Würzburg gilt das Landesrecht von Bayern.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Würzburg

Die wiederkehrenden Fragen

Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?

Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.

Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?

Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.

Ist der Fahrpreis verhandelbar?

Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Was bedeutet Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.

Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?

Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.

Hintergrund und Begriffe

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.