Was kostet eine Bestattung? Preise, Pflichten und Hilfen
23. Oktober 2026 · Redaktion

Eine Feuerbestattung kostet in Deutschland 6.000 bis 17.500 Euro, eine Erdbestattung 7.800 bis 23.600 Euro. Günstiger sind Seebestattung mit 4.000 bis 10.300 Euro und Waldbestattung mit 4.450 bis 16.400 Euro. Den Unterschied machen weniger die Leistungen des Bestatters als die Friedhofsgebühren der Gemeinde: Ein Sargwahlgrab kostet in Berlin rund 1.000 Euro, in München rund 4.600 Euro.
Die Entscheidungen fallen in Tagen, in denen niemand vergleichen möchte. Deshalb hilft es, die Posten vorher zu kennen, als Angehöriger wie als Vorsorgender.
Was die Bestattungsarten kosten
| Bestattungsart | Gesamtkosten |
|---|---|
| Seebestattung | 4.000–10.300 € |
| Waldbestattung | 4.450–16.400 € |
| Feuerbestattung | 6.000–17.500 € |
| Erdbestattung | 7.800–23.600 € |
Die Spannen sind groß, weil drei Blöcke zusammenkommen: die Leistungen des Bestatters, die Gebühren von Friedhof und Krematorium sowie Fremdleistungen wie Blumen, Trauerredner, Musik, Anzeigen und Grabstein.
Einzelposten
| Posten | übliche Kosten |
|---|---|
| Verbrennungssarg, einfach | ab etwa 300 € |
| Holzsarg für die Erdbestattung | ab etwa 1.200 € |
| Edelholzsarg | bis etwa 3.200 € |
| Urne | 90–250 € |
| Sargwahlgrab, Gebühr Berlin | etwa 1.000 € |
| Sargwahlgrab, Gebühr München | etwa 4.600 € |
| Baumbestattung, Gebühr Kiel | unter 800 € |
| Baumbestattung, Gebühr Düsseldorf | etwa 3.400 € |
Allein zwischen Kiel und Düsseldorf liegt bei derselben Bestattungsform das Vierfache. Ein Blick in die Gebührensatzung der Gemeinde lohnt sich deshalb immer, und bei kleineren Orten im Umland oft auch.
Wer zahlen muss
Zwei Pflichten sind zu unterscheiden, und sie treffen nicht zwingend dieselbe Person.
Bestattungspflicht. Sie folgt aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und trifft in der Regel die nächsten Angehörigen in einer festgelegten Reihenfolge. Sie müssen dafür sorgen, dass die Bestattung stattfindet, meist innerhalb weniger Tage.
Kostentragungspflicht. Die Kosten trägt nach § 1968 BGB der Erbe. Mehrere Erben teilen sie unter sich auf. Wer das Erbe ausschlägt, ist von der Kostentragung als Erbe frei, kann aber als bestattungspflichtiger Angehöriger trotzdem in der Pflicht bleiben, die Bestattung zu veranlassen, und unter Umständen unterhaltsrechtlich herangezogen werden.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen Nachlass und eigene Mittel nicht aus, kommt nach § 74 SGB XII eine Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger in Betracht. Zuständig ist das Sozialamt am Sterbeort. Wichtig sind drei Punkte:
- Vor der Beauftragung Kontakt aufnehmen. Übernommen wird, was erforderlich ist, nicht jede Wunschleistung.
- Unterlagen bereithalten: Sterbeurkunde, Kostenvoranschlag des Bestatters, Nachweise zu Nachlass und eigenem Einkommen.
- Die Prüfung dauert. Der Bestatter sollte wissen, dass ein Antrag läuft.
Vorsorge: Vertrag, Treuhand oder Versicherung
Wer vorsorgen will, hat drei Wege. Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält die Wünsche fest; das Geld sollte auf ein Treuhandkonto eines Treuhänders fließen, nicht an den Betrieb selbst, damit es bei einer Insolvenz geschützt ist. Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe; sie lohnt sich vor allem, wenn kein Vermögen vorhanden ist, rechnet sich bei langer Laufzeit aber selten gegenüber dem Ansparen. Ein eigenes Sparkonto ist die flexibelste Variante, aber im Erbfall nicht zweckgebunden.
Halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest und sagen Sie den Angehörigen, wo das Papier liegt. Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkassen gibt es seit 2004 nicht mehr.
Beim Bestatter nachfragen
- Kostenvoranschlag schriftlich, mit Trennung zwischen eigenen Leistungen, Gebühren und Fremdkosten.
- Preisliste verlangen. Seriöse Betriebe legen sie offen.
- Kein Druck zu teuren Särgen oder Zusatzleistungen. Der Sarg wird bei der Feuerbestattung verbrannt.
- Nachfragen, ob Überführung, Hygienische Versorgung und Aufbahrung einzeln berechnet werden.
- Bei der Grabstelle die Gebührensatzung der Gemeinde ansehen, auch für die Folgekosten der Grabpflege.
Bestatter in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis unter Bestattungsunternehmen.
Häufige Fragen
Was kostet eine einfache Beerdigung?
Am günstigsten sind See- und Waldbestattung ab etwa 4.000 Euro. Eine schlichte Feuerbestattung mit kleiner Trauerfeier beginnt bei rund 6.000 Euro. Nach oben entscheiden Grabart, Friedhofsgebühren und Zusatzleistungen.
Warum ist die Erdbestattung teurer?
Sie braucht einen größeren Sarg, ein größeres Grab und höhere Friedhofsgebühren, dazu meist einen Grabstein mit Fundament. Bei der Feuerbestattung kommen dagegen Kremationsgebühren und die zweite Beisetzung hinzu.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Nach § 1968 BGB die Erben. Davon zu trennen ist die Bestattungspflicht der Angehörigen nach Landesrecht: Sie müssen die Bestattung veranlassen, auch wenn sie das Erbe ausschlagen.
Was ist eine Sozialbestattung?
Reichen Nachlass und Mittel der Verpflichteten nicht, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, erstattet wird nur das Notwendige.
Gibt es noch Sterbegeld von der Krankenkasse?
Nein, das gesetzliche Sterbegeld ist 2004 abgeschafft worden. Beamte und einzelne Berufsgruppen haben eigene Regelungen, ansonsten bleibt die private Vorsorge.
Muss die Urne auf den Friedhof?
In Deutschland gilt der Friedhofszwang, die Beisetzung erfolgt also auf einem Friedhof oder an einem zugelassenen Ort wie einem Bestattungswald oder auf See. Bremen erlaubt unter Auflagen die Ausbringung der Asche auf privatem Grund. Die Einzelheiten regelt das Bestattungsgesetz des Landes.
Quellen
Betriebe zu diesem Thema
Im Verzeichnis stehen 2.867 Einträge im Bereich Bestattungsunternehmen mit Adresse und Kontakt, soweit hinterlegt.
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