Musiker, Bands und DJs in Deutschland
Im Verzeichnis stehen 1 Einträge zum Bereich Musiker, Bands und DJs, verteilt auf 1 Städte. Wählen Sie unten Ihre Stadt, um die Liste vor Ort zu sehen.
Hochzeitsband, Partyband, Livemusik, DJ, Alleinunterhalter: Dafür werden Betriebe aus dem Bereich Musiker, Bands und DJs gesucht. Diese Seite fasst zusammen, welche Leistungen dazugehören, woran sich Angebote unterscheiden und in welchen Städten Einträge vorliegen.
Typische Leistungen
- Livemusik für Hochzeiten
- Partyband für Firmenfeiern und Vereinsfeste
- DJ für Feier und Club
- Alleinunterhalter und Duo für kleine Räume
- Trauung, Empfang und Party aus einer Hand
- Licht- und Tontechnik auf Wunsch
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Musiker, Bands und DJs ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
Was Musiker, Bands und DJs kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Musiker, Bands und DJs nach Stadt
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Häufige Fragen
Band oder DJ?
Eine Band schafft einen besonderen Moment und einen Live-Auftritt, ein DJ deckt mehr Stilrichtungen ab, braucht weniger Platz und spielt länger am Stück. Für große Feiern ist die Kombination beliebt: Band zum Empfang und für den ersten Teil des Abends, DJ für die Nacht. Der Platzbedarf und die Endzeit entscheiden oft mit.
Braucht ein Musiker eine Gewerbeanmeldung?
Wer künstlerisch tätig ist, übt in der Regel einen freien Beruf aus und meldet sich beim Finanzamt statt beim Gewerbeamt. Bei DJs kommt es auf die Tätigkeit an: Reines Abspielen gilt eher als gewerblich, eigenschöpferisches Mischen kann künstlerisch sein. Klären Sie die Einordnung zu Beginn mit dem Finanzamt.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
