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Notare in Achern

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Achern 1 Einträge zum Stichwort Notare im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Die Suche nach einem passenden Anbieter für Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht endet selten beim ersten Treffer. Für Achern zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.

In Achern kennen sich die Betriebe im Bereich Notare untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.

Verwaltungstechnisch gehört Achern zum Landkreis Ortenaukreis (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 26.664 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 77855. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Notare in Achern eher dünn besetzt: rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 526 Einträge für Achern über alle Branchen hinweg. Offenburg liegt etwa 20.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Achern.

Verzeichnete Betriebe

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Beurkundungspflichtig sind unter anderem Grundstückskaufverträge, Gründung und Anteilsübertragung bei der GmbH, Erbverträge und Eheverträge. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen, damit Zeit zum Lesen bleibt. In der Beurkundung wird der Text vollständig verlesen. Nach der Beurkundung folgt der Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden und Kaufpreisfälligkeit, das dauert Wochen.

Im Gesellschaftsrecht ist die Beurkundung Pflichtprogramm: Gründung einer GmbH mit Musterprotokoll oder individueller Satzung, Bestellung der Geschäftsführung, Gesellschafterliste und jede Übertragung von Anteilen. Die Anmeldung zum Handelsregister wird beglaubigt eingereicht. Zwischen Beurkundung und Eintragung vergehen Tage bis Wochen, bis dahin haften die Beteiligten nach den Regeln der Vorgesellschaft.

Leistungen im Überblick

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
  • Gesellschaftsgründungen
  • Grundschuldbestellung

Vor der Beauftragung klären

Bei Notare lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Wie abgerechnet wird

Angebote für Notare unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Im Umkreis

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Achern reicht bis in Landkreis Ortenaukreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

Andere Leistungen in dieser Stadt

Alle Branchen in Achern

Was oft gefragt wird

Kann ich den Entwurf noch ändern?

Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.

Was tun, wenn eine Seite am Termin fehlt?

Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich, beim Grundstückskauf muss sie beglaubigt sein. Verbreitet ist auch die Beurkundung mit vollmachtloser Vertretung, die anschließend genehmigt wird. Beides verursacht zusätzliche Gebühren, ist aber praktikabler als ein Termin, bei dem eine Partei einfach nicht erscheint.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?

Der Notar belehrt neutral über den Inhalt, er berät aber keine Seite strategisch und prüft nicht, ob der Preis angemessen ist. Bei komplizierten Konstellationen, etwa Firmenanteilen, Erbauseinandersetzungen oder Auslandsbezug, ist zusätzliche anwaltliche Beratung vor dem Termin sinnvoll. Bei Standardfällen genügt meist die notarielle Belehrung.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Hintergrund und Begriffe

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.