Berufshaftpflicht
Die Berufshaftpflicht deckt Vermögensschäden aus beruflichen Fehlern ab. Für mehrere freie Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung.
Rechtsanwälte müssen nach § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung eine Berufshaftpflicht mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall unterhalten. Für Steuerberater schreibt § 67 des Steuerberatungsgesetzes in Verbindung mit der Berufsordnung eine entsprechende Pflicht vor, ebenfalls mit einer Mindestsumme von 250.000 Euro. Notare, Wirtschaftsprüfer und Ärzte unterliegen eigenen Regelungen aus Bundes- oder Landesrecht.
Für Architekten und Ingenieure ergibt sich die Pflicht aus den Architekten- und Ingenieurgesetzen der Länder, die Mindestsummen sind deshalb je nach Bundesland unterschiedlich. Ohne Nachweis wird die Eintragung in die Architektenliste oder Ingenieurkammer nicht vorgenommen oder wieder gelöscht. Wer hier ohne Eintragung arbeitet, darf die geschützte Berufsbezeichnung nicht führen.
Der Unterschied zur Betriebshaftpflicht liegt im Schadenstyp. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Berufshaftpflicht die reinen Vermögensschäden aus einer fehlerhaften Beratung, Planung oder Berechnung. Viele Kanzleien und Büros haben beides. Als Mandant oder Bauherr können Sie den Versicherungsnachweis anfordern, bei Kammerberufen gibt zusätzlich das Kammerverzeichnis Auskunft über die Zulassung.
Die genannten Summen sind Mindestbeträge. Bei größeren Mandaten oder Bauvorhaben sind deutlich höhere Deckungen üblich, und die Deckungssumme sollte im Verhältnis zur Auftragssumme stehen. Prüfen Sie außerdem, ob der Versicherungsschutz während der gesamten Verjährungszeit fortbesteht, denn Planungs- und Beratungsfehler zeigen sich oft erst Jahre später.
Wo der Begriff vorkommt
Verwandte Begriffe
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
