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Betriebshaftpflicht

Definition

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die ein Betrieb bei seiner Arbeit Dritten zufügt. Für die meisten Gewerke ist sie freiwillig, in der Praxis aber Standard.

Versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, etwa ein beim Möbeltransport beschädigter Parkettboden, ein angebohrtes Wasserrohr oder ein Sturz über eine ungesicherte Baustelle. Die Versicherung prüft auch, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist, und wehrt unbegründete Forderungen ab. Die Deckungssummen liegen üblicherweise im Millionenbereich, entscheidend sind jedoch die Ausschlüsse im Kleingedruckten.

Typische Lücken betreffen Tätigkeitsschäden, also Schäden an genau der Sache, an der gearbeitet wurde, sowie Bearbeitungsschäden, Schäden an geliehenen Geräten und reine Erfüllungsansprüche. Dass ein Werk mangelhaft ist, deckt keine Haftpflicht ab, das ist Gewährleistung. Für Feuerarbeiten, Gerüstbau, Erdarbeiten in Leitungsnähe oder Arbeiten an fremden Fahrzeugen sind häufig gesonderte Bausteine nötig.

Als Auftraggeber lohnt es, vor größeren Aufträgen eine aktuelle Versicherungsbestätigung anzufordern. Sie nennt Versicherer, Policennummer, Deckungssummen und den versicherten Betriebsbereich. Ein Betrieb, der die Bestätigung nicht vorlegen kann oder will, ist ein Warnsignal. Achten Sie darauf, dass die versicherte Tätigkeit auch die konkret beauftragte Arbeit umfasst.

Kommt es zum Schaden, melden Sie ihn zügig beim Betrieb und bitten Sie um die Weiterleitung an dessen Versicherer samt Schadennummer. Regulieren Sie nichts selbst, bevor der Versicherer geprüft hat. Beauftragen Sie auch keine Reparatur aus eigener Tasche in der Erwartung, das Geld später erstattet zu bekommen.

Wo der Begriff vorkommt

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