Tierheime in Bad Schwartau
Für Tierheime gibt es in Bad Schwartau noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 20.169Einwohner
- Schleswig-HolsteinBundesland
- 23611Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt endet selten beim ersten Treffer. Für Bad Schwartau zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
In Bad Schwartau kennen sich die Betriebe im Bereich Tierheime untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Bad Schwartau liegt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 20.169 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 23611. Über alle Branchen zusammen sind für Bad Schwartau 128 Einträge erfasst. Mit 5.6 Kilometern Entfernung ist Lübeck der nächste größere Ort, was die Auswahl in Bad Schwartau praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Bad Schwartau ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Lübeck Lübeck, rund 9.6 km
- Tierschutz Eutin und Umgebung e.V. Eutin, rund 26.3 km
- Tierheim Bad Segeberg e.V. Bad Segeberg, rund 28.3 km
- Tierheim Mölln, rund 35.1 km
- Wildtierheim Preetz Preetz, rund 45.2 km
- Tierheim Schwarzenbek Schwarzenbek, rund 48.7 km
- Tierheim Henstedt-Ulzburg Henstedt-Ulzburg, rund 51.8 km
- Tierheim Einhorn e.V. Reinbek, rund 53.2 km
Sie betreiben in Bad Schwartau einen Betrieb im Bereich Tierheime und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Neben Fundtieren nehmen Tierheime Abgabetiere auf, also Tiere, die ihre Halter nicht mehr behalten können oder wollen. Dafür gibt es keinen Anspruch: Heime nehmen nach Platz und Absprache auf, oft nur mit Termin, gegen eine Abgabegebühr und mit Wartezeit. Wer ein Tier abgeben muss, sollte früh anrufen und Impfpass, Chipnummer und Angaben zu Verhalten und Gesundheit bereithalten, das verkürzt die Vermittlung spürbar.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Ehrenamt und Gassigehen
- Patenschaften und Spenden
- Beratung vor der Adoption
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Prüfen Sie bei Tierheime, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Was den Preis bestimmt
Preise im Bereich Tierheime lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Im Umkreis
In Schleswig-Holstein sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Bad Schwartau ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Weitere Branchen am Ort
Was oft gefragt wird
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
