Tierheime in Bad Waldsee
Kein Eintrag zu Tierheime in Bad Waldsee bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 20.786Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 88339Postleitzahl
Wer Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt in Bad Waldsee beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Tierheime mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Bad Waldsee liegt im Landkreis Ravensburg in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 88339 kommen 20.786 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 150 Einträge für Bad Waldsee über alle Branchen hinweg. Ravensburg liegt etwa 18.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bad Waldsee.
Betriebe im Verzeichnis
In Bad Waldsee ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Berg Berg, rund 15.5 km
- Pater-Agnellus-Schneider-Tierheim Biberach an der Riß, rund 22 km
- Argenhof Wangen im Allgäu, rund 24.9 km
- Tierheim Friedrichshafen Friedrichshafen, rund 31.6 km
- Tierheim Memmingen Memmingen, rund 31.8 km
- Tierfreunde Bodenseekreis e.V. Kressbronn am Bodensee, rund 34.3 km
- Kreistierheim Sigmaringen Sigmaringen, rund 40.7 km
- Tierheim Lindau e.V. Lindau (Bodensee), rund 42.9 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Bad Waldsee kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Wer ein Tierheim betreibt, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes, das Heim steht dort ausdrücklich unter Nummer 3 des ersten Absatzes. Die Erlaubnis setzt Sachkunde, geeignete Räume und Zuverlässigkeit voraus und wird vom Veterinäramt überwacht. Getragen werden die meisten Heime von Tierschutzvereinen, viele davon sind im Deutschen Tierschutzbund organisiert, einige von Kommunen selbst.
Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Tierheime typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Patenschaften und Spenden
- Ehrenamt und Gassigehen
- Beratung vor der Adoption
Woran Sie Angebote messen
Ein Betrieb, der bei Tierheime von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Wie abgerechnet wird
Bei Tierheime wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Auch im Umland
In Baden-Württemberg sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Bad Waldsee ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
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Die wiederkehrenden Fragen
Kann ich mein Tier im Tierheim abgeben?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Tierheime nehmen Abgabetiere nach verfügbarem Platz auf, meist nur mit Termin und gegen eine Abgabegebühr, bei Aufnahmestopp über eine Warteliste. Rufen Sie früh an und bringen Sie Impfpass, Chipnummer und eine ehrliche Beschreibung von Gesundheit und Verhalten mit. Das erhöht die Chance auf eine passende Vermittlung.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Warum lehnt ein Tierheim eine Vermittlung ab?
Heime versuchen, Tier und Halter so zusammenzubringen, dass das Tier nicht nach kurzer Zeit zurückkommt. Gründe für eine Absage sind etwa zu wenig Zeit, eine ungeeignete Wohnung, andere Tiere im Haushalt oder die Erlaubnis des Vermieters, die fehlt. Fragen Sie nach dem konkreten Grund, oft passt ein anderes Tier aus demselben Heim besser.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Hintergrund und Begriffe
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
