Tierheime in Barßel
Für Tierheime gibt es in Barßel noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 13.706Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 26676Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Tier adoptieren, Fundtier, Tier abgeben, Ehrenamt endet selten beim ersten Treffer. Für Barßel zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Barßel hat bei Tierheime einen überschaubaren Kreis an Betrieben, die sich und ihre Kundschaft kennen. Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind hier belastbarer als jede Online-Bewertung.
Barßel liegt im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 13.706 Einwohner und die Postleitzahl 26676. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 52 Einträge. Mit 21.6 Kilometern Entfernung ist Leer der nächste größere Ort, was die Auswahl in Barßel praktisch erweitert.
Betriebe im Verzeichnis
In Barßel ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Oldenburg Oldenburg, rund 28.4 km
- Tierheim Aurich Aurich, rund 39.5 km
- Tierheim Emden Emden, rund 42 km
- Hagel-Hof e.V. Löningen, rund 49 km
- Tierheim & Pension Bergedorf Ganderkesee, rund 51.9 km
- Stay Forever - Der Gnadenhof für Hunde Wildeshausen, rund 57.7 km
- Tierschutzverein Meppen u.U. e.V. Haren (Ems), rund 59.5 km
- Seehundstation Nationalpark-Haus Norddeich Norden, rund 64 km
Sie betreiben in Barßel einen Betrieb im Bereich Tierheime und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Neben Fundtieren nehmen Tierheime Abgabetiere auf, also Tiere, die ihre Halter nicht mehr behalten können oder wollen. Dafür gibt es keinen Anspruch: Heime nehmen nach Platz und Absprache auf, oft nur mit Termin, gegen eine Abgabegebühr und mit Wartezeit. Wer ein Tier abgeben muss, sollte früh anrufen und Impfpass, Chipnummer und Angaben zu Verhalten und Gesundheit bereithalten, das verkürzt die Vermittlung spürbar.
Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.
Leistungen im Überblick
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Aufnahme von Fundtieren
- Ehrenamt und Gassigehen
- Aufnahme von Abgabetieren nach Absprache
- Patenschaften und Spenden
Woran Sie Angebote messen
Achten Sie bei Tierheime darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
Wie abgerechnet wird
Wer bei Tierheime nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Im Umkreis
Für Vorhaben in Barßel ist die Verwaltung in Landkreis Cloppenburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Häufige Fragen
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Was kostet ein Tier aus dem Tierheim?
Verlangt wird eine Schutzgebühr, deren Höhe jedes Heim selbst festlegt und die je nach Tierart, Alter und bereits erfolgter Behandlung schwankt. Enthalten sind meist Impfungen, Kennzeichnung per Mikrochip und bei erwachsenen Tieren oft die Kastration. Fragen Sie vorab nach der aktuellen Gebühr und danach, welche Leistungen darin schon enthalten sind.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
