Zum Inhalt springen

Taxi und Mietwagen in Berlin

Kurz gesagt

296 Betriebe aus dem Bereich Taxi und Mietwagen sind für Berlin gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Für Berlin listet diese Seite Betriebe im Bereich Taxi und Mietwagen. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.

In einer Stadt dieser Größe arbeiten viele Betriebe stadtteilbezogen. Für Taxi und Mietwagen heißt das: Ein Anbieter aus dem eigenen Viertel ist oft schneller vor Ort als der günstigste im Stadtgebiet.

Als kreisfreie Stadt in Berlin bündelt Berlin Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 3.782.202 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Taxi und Mietwagen in Berlin eher dünn besetzt: rund 0,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 28485 Einträge für Berlin über alle Branchen hinweg. Mit 13.4 Kilometern Entfernung ist Glienicke/Nordbahn der nächste größere Ort, was die Auswahl in Berlin praktisch erweitert.

Wer ist gelistet?

Einträge 1 bis 60 von 296, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 5 · 296 Einträge insgesamt

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.

Der Taxitarif wird kommunal festgelegt, also je Stadt oder Landkreis, mit Grundpreis, Kilometerpreis, Wartezeit und Zuschlägen. Verlassen Sie das Pflichtfahrgebiet, ist der Preis frei vereinbar, das betrifft vor allem längere Fahrten über die Stadtgrenze. Verordnete Krankenfahrten rechnen viele Betriebe direkt mit der Krankenkasse ab, dafür ist eine vorherige Genehmigung nötig.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Taxifahrten im Stadtgebiet
  • Kurierfahrten
  • Vorbestellung zum Festtermin
  • Flughafen- und Bahnhofstransfer

Woran Sie Angebote messen

Ein Betrieb, der bei Taxi und Mietwagen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus

Was den Preis bestimmt

Für Taxi und Mietwagen in Berlin gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.

In der Umgebung

Die Grenze von Kreisfreie Stadt Berlin ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Berlin sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Berlin

Häufige Fragen

Was kosten Gepäck oder eine Vorbestellung?

Das regelt die kommunale Taxiordnung. Viele Tarife sehen Zuschläge für Vorbestellung, Großraumfahrzeuge oder die Beförderung von Tieren vor, während normales Gepäck meist enthalten ist. Der gültige Tarif hängt im Fahrzeug aus. Fragen Sie bei der Bestellung nach Zuschlägen, dann gibt es am Ziel keine Überraschung.

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Was steht auf einer korrekten Rechnung?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Passende Erklärungen

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.