Zoohandlungen und Tierbedarf in Berlin
Aktuell stehen für Berlin 74 Einträge zum Stichwort Zoohandlungen und Tierbedarf im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
- 74Einträge
- 3.782.202Einwohner
- BerlinBundesland
- 10115 bis 10999 und 64 weiterePostleitzahlen
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Zoohandlungen und Tierbedarf in Berlin. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
In einer Stadt dieser Größe arbeiten viele Betriebe stadtteilbezogen. Für Zoohandlungen und Tierbedarf heißt das: Ein Anbieter aus dem eigenen Viertel ist oft schneller vor Ort als der günstigste im Stadtgebiet.
Berlin gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Berlin auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Auf 120 Postleitzahlen von 10115 bis 14199 kommen 3.782.202 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf in Berlin eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Berlin 28401 Einträge erfasst. Mit 13.4 Kilometern Entfernung ist Glienicke/Nordbahn der nächste größere Ort, was die Auswahl in Berlin praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
Einträge 1 bis 60 von 74, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.
Seite 1 von 2 · 74 Einträge insgesamt
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Aus der Praxis dieser Branche
Der größte Teil des Umsatzes ist Tierbedarf: Futter, Streu, Zubehör, Pflegeprodukte und Technik für Aquarien und Terrarien. Hier konkurriert der Laden vor Ort mit Filialketten und Onlinehändlern, deshalb ist Beratung sein wichtigstes Argument. Gerade bei Aquaristik und Terraristik hängt das Wohl der Tiere an Wasserwerten, Temperatur und Beleuchtung, die ein Fachgeschäft messen und erklären kann.
An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Wirbeltiere ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden, so regelt es § 11c des Tierschutzgesetzes. Das gilt auch für einen Goldfisch oder einen Wellensittich. Seriöse Geschäfte fragen deshalb nach dem Alter und verweisen Kinder an ihre Eltern, bevor ein Tier über den Tresen geht.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Zubehör, Leinen und Transportboxen
- Vogel- und Kleintierbedarf
- Aquaristik und Terraristik
- Pflege- und Hygieneprodukte
Angebote richtig vergleichen
Ein Betrieb, der bei Zoohandlungen und Tierbedarf von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Kosten und Angebote
Wer bei Zoohandlungen und Tierbedarf nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
Für Vorhaben in Berlin ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Berlin der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
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Nachgefragt
Dürfen Kinder allein ein Tier kaufen?
Nicht, wenn sie jünger als 16 Jahre sind und keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. § 11c des Tierschutzgesetzes verbietet die Abgabe von Wirbeltieren an Kinder und Jugendliche ohne diese Einwilligung. Das gilt unabhängig davon, wie klein oder günstig das Tier ist.
Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?
Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.
