Notare in Birkenfeld (Landkreis Birkenfeld)
In Birkenfeld (Landkreis Birkenfeld) ist zu Notare noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 7.236Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 55765Postleitzahl
Diese Übersicht für Birkenfeld (Landkreis Birkenfeld) richtet sich an alle, die Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
In Gemeinden dieser Größe sind Betriebe im Bereich Notare oft über Jahre mit denselben Kunden verbunden. Neue Aufträge laufen viel über Empfehlung.
Birkenfeld (Landkreis Birkenfeld) liegt im Landkreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 7.236 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 55765. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 63 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Idar-Oberstein, rund 11.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Birkenfeld (Landkreis Birkenfeld) in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Birkenfeld (Landkreis Birkenfeld) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Dr. Christian Hallerbach Ottweiler, rund 27.5 km
- Notariat O. Pick Ottweiler, rund 27.5 km
- Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Stephan Wonnebauer Trier, rund 37.2 km
- Bernd Streub Trier, rund 39.3 km
- Dr. Dominik Schroeder Sulzbach/Saar, rund 42.7 km
- Notar Dr. Ewald Geimer Konz, rund 42.9 km
- Notar Thomas Reich Dillingen/Saar, rund 45.9 km
- Notariat Martin Naumann Kaiserslautern, rund 47 km
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Im Familien- und Erbrecht entstehen die dauerhaftesten Urkunden: Eheverträge mit Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Pflichtteilsverzichte und Übertragungen an die nächste Generation, meist unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnrecht. Rückforderungsrechte für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben gehören in denselben Vertrag, sonst fehlen sie später.
Beglaubigung und Beurkundung sind nicht dasselbe: Die Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift von der genannten Person stammt, nicht den Inhalt der Urkunde, und kostet entsprechend weniger. Anmeldungen zum Handelsregister sind beglaubigt einzureichen. Eine Erbausschlagung ist fristgebunden und muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
- Gesellschaftsgründungen
- Testament und Erbvertrag
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Achten Sie bei Notare darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Notare der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Birkenfeld (Landkreis Birkenfeld) reicht bis in Landkreis Birkenfeld hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Lohnt ein notarielles Testament?
Es ersetzt in vielen Fällen den später nötigen Erbschein und spart den Erben damit ein eigenes Verfahren samt Kosten. Zudem ist die Testierfähigkeit dokumentiert und Formfehler sind ausgeschlossen. Die Gebühr richtet sich nach dem Vermögenswert. Ein handschriftliches Testament bleibt daneben jederzeit möglich.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Der Notar belehrt neutral über den Inhalt, er berät aber keine Seite strategisch und prüft nicht, ob der Preis angemessen ist. Bei komplizierten Konstellationen, etwa Firmenanteilen, Erbauseinandersetzungen oder Auslandsbezug, ist zusätzliche anwaltliche Beratung vor dem Termin sinnvoll. Bei Standardfällen genügt meist die notarielle Belehrung.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Wie aktuell sind die Angaben?
Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
