Ärzte und Praxen in Bischofswerda
Für den Bereich Ärzte und Praxen führt diese Seite 5 Betriebe in Bischofswerda, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.
- 5Einträge
- 10.648Einwohner
- SachsenBundesland
- 01877Postleitzahl
Wer Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten in Bischofswerda beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
Bischofswerda ist eine Kleinstadt mit etwa 10.648 Einwohnern. Betriebe im Bereich Ärzte und Praxen arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Bischofswerda liegt im Landkreis Bautzen in Sachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 01877 kommen 10.648 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ärzte und Praxen in Bischofswerda überdurchschnittlich dicht besetzt: rund 4,7 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 133 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Dresden, rund 32.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bischofswerda in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.
Manche Krankenkassen bieten Hausarztverträge an, dann führt der Weg zum Facharzt über die Hausarztpraxis, im Gegenzug gibt es Vorteile bei Terminen oder Beiträgen. Die Teilnahme ist freiwillig und bindet Sie für einen vereinbarten Zeitraum an eine Praxis. Vor bestimmten planbaren Eingriffen besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.
Leistungen im Überblick
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Labor und Diagnostik
- Hausbesuche im Einzugsgebiet
- Hausärztliche Versorgung
- Impfungen und Reisemedizin
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Ein Betrieb, der bei Ärzte und Praxen von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Was das kostet
Bei Ärzte und Praxen wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Auch im Umland
Die Grenze von Landkreis Bautzen ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Bischofswerda sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
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Nachgefragt
Darf eine Praxis ein Ausfallhonorar verlangen?
Das ist nur zulässig, wenn ein verbindlicher Termin vereinbart war, die Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Praxis vorher darauf hingewiesen hat. Viele Praxen arbeiten mit einer festen Absagefrist. Sagen Sie deshalb rechtzeitig ab und notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Absage.
Wie funktioniert die Krankmeldung beim Arbeitgeber?
Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Begriffe dazu
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.