Tierheime in Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße)
Noch kein Tierheim für Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 1.507Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 76879Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Tierheime meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Kleine Aufträge lohnen sich bei Tierheime für einen auswärtigen Betrieb nur, wenn die Anfahrt passt. In Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) ist deshalb der Zeitpunkt fast wichtiger als der Preis.
Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) ist Teil des Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 1.507 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 76879. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 26 Einträge. Mit 14.8 Kilometern Entfernung ist Neustadt an der Weinstraße der nächste größere Ort, was die Auswahl in Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
In Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tierheim Maria Höffner Landau in der Pfalz, rund 2.6 km
- Tierheim Haßloch Haßloch, rund 15.7 km
- Begegnungsstätte Mensch-Hund Karlsruhe, rund 22.8 km
- Tierhilfe Forst e.V. Waghäusel, rund 24 km
- Gnadenhof für Tiere e.V. Karlsruhe, rund 25.7 km
- Tierheim Karlsruhe Karlsruhe, rund 26.4 km
- Greifvogelauffangstation Karlsdorf-Neuthard Karlsdorf-Neuthard, rund 28.6 km
- Tierschutzhof Karlsruhe Karlsruhe, rund 30.6 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Katzen machen in vielen Heimen den größten Teil der Aufnahmen aus, vor allem im Sommer, wenn unkastrierte Freigänger für Nachwuchs sorgen. Nach § 13b des Tierschutzgesetzes können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, die in festgelegten Gebieten den freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken und Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Ob eine solche Regel an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder beim Tierheim selbst.
Neben Fundtieren nehmen Tierheime Abgabetiere auf, also Tiere, die ihre Halter nicht mehr behalten können oder wollen. Dafür gibt es keinen Anspruch: Heime nehmen nach Platz und Absprache auf, oft nur mit Termin, gegen eine Abgabegebühr und mit Wartezeit. Wer ein Tier abgeben muss, sollte früh anrufen und Impfpass, Chipnummer und Angaben zu Verhalten und Gesundheit bereithalten, das verkürzt die Vermittlung spürbar.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Aufnahme von Fundtieren
- Beratung vor der Adoption
- Patenschaften und Spenden
- Vermittlung von Hunden, Katzen und Kleintieren
Woran Sie Angebote messen
Bei Tierheime lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Was den Preis bestimmt
In Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) wie überall gilt bei Tierheime: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Auch im Umland
Für Vorhaben in Bornheim (Landkreis Südliche Weinstraße) ist die Verwaltung in Landkreis Südliche Weinstraße der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Wie kann ich ein Tierheim unterstützen, ohne ein Tier aufzunehmen?
Möglich sind Geld- und Sachspenden, Patenschaften für einzelne Tiere, Ehrenamt als Gassigeher oder Katzenbetreuer und die Aufnahme eines Tieres als Pflegestelle auf Zeit. Viele Heime veröffentlichen Listen mit dem, was gerade gebraucht wird. Fragen Sie vor Sachspenden nach, denn nicht jedes Futter und jedes Zubehör ist dort verwendbar.
Was steht im Schutzvertrag?
Der Schutzvertrag regelt die Übergabe des Tieres und die Bedingungen, unter denen es gehalten werden soll. Üblich sind Vereinbarungen zu Haltung, Auslauf, Kastration und Weitergabe, teils ein Recht des Heims auf Nachkontrolle oder Rücknahme. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Klausel für Ihre Lebenslage nicht passt.
Was mache ich mit einem gefundenen Tier?
Der Fund muss unverzüglich gemeldet werden, und wenn der Halter nicht bekannt ist, bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Fundbüro oder Ordnungsamt der Gemeinde. Das schreibt § 965 BGB vor. Tierarztpraxen und Tierheime können einen Mikrochip auslesen, die Nummer lässt sich dann bei den Haustierregistern abgleichen. Oft übernimmt das Tierheim das Tier im Auftrag der Gemeinde.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Zum Nachschlagen
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
