Tierpensionen und Tierbetreuung in Bremen
Für Bremen fehlt zu Tierpensionen und Tierbetreuung bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
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- 577.026Einwohner
- BremenBundesland
- 28195 bis 28759Postleitzahlen
Tierpensionen und Tierbetreuung in Bremen: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Ein Markt dieser Größe bringt bei Tierpensionen und Tierbetreuung auch Anbieter hervor, die überregional werben und die Arbeit weitergeben. Die Frage, wer tatsächlich kommt, lohnt sich in Bremen besonders.
Bremen ist eine kreisfreie Stadt in Bremen und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Auf 30 Postleitzahlen von 28195 bis 28759 kommen 577.026 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Bremen 3880 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Stuhr, rund 7.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Bremen in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Bremen ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Hundeschule & Hunde- u. Katzenpension First Class Delmenhorst, rund 12.7 km
- Meyer's Pferdehof Stuhr, rund 13.4 km
- Suhr Pferdepension Ganderkesee, rund 16.9 km
- Tina's Hundehaus Delmenhorst, rund 17.8 km
- Hund-um-Service Dötlingen Wildeshausen, rund 31.7 km
- Hundebetreuung Ewald Hatten, rund 34.1 km
- Mensch&und Großenkneten, rund 35.6 km
- Villa Canis Hatten, rund 38.7 km
Sie betreiben in Bremen einen Betrieb im Bereich Tierpensionen und Tierbetreuung und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Für Hunde gilt auch in der Pension die Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verlangt ausreichend Auslauf im Freien, mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson und in der Regel Kontakt zu Artgenossen, angebunden gehalten werden dürfen Hunde grundsätzlich nicht. Pensionen arbeiten deshalb entweder mit Gruppenhaltung und Auslaufflächen oder mit Einzelzimmern und festen Auslaufzeiten. Welches Konzept zu Ihrem Hund passt, hängt von seiner Verträglichkeit ab.
Katzen reagieren auf Ortswechsel empfindlicher als die meisten Hunde. Deshalb gibt es neben der klassischen Katzenpension auch Katzensitter, die das Tier zu Hause versorgen. Für Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen bieten manche Pensionen eigene Bereiche an, oft bringen Sie Gehege und Futter mit. Medikamente gibt die Pension in der Regel nur nach schriftlicher Anweisung und mit genauer Dosierung.
Was üblicherweise angeboten wird
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Urlaubsbetreuung für Hunde und Katzen
- Kennenlerntag vor dem ersten Aufenthalt
- Tiersitter für Besuche zu Hause
- Betreuung von Kleintieren
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Achten Sie bei Tierpensionen und Tierbetreuung darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Kosten und Angebote
Für Tierpensionen und Tierbetreuung in Bremen gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Nachbarorte
Bremen liegt in Kreisfreie Stadt Bremen. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
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Häufige Fragen
Was gebe ich meinem Tier mit?
In der Regel das gewohnte Futter für die gesamte Dauer, eventuelle Medikamente mit schriftlicher Dosierung, den Heimtierausweis und die Kontaktdaten der Tierarztpraxis. Eine vertraute Decke oder ein Spielzeug hilft vielen Tieren. Spielzeug und Liegeplätze teilen sich in Gruppenhaltung aber mehrere Tiere, geben Sie deshalb nichts Wertvolles mit.
Ist ein Tiersitter zu Hause die bessere Wahl?
Für Katzen oft ja, weil sie am Ortswechsel mehr leiden als an der Abwesenheit ihrer Menschen. Hunde brauchen dagegen Gesellschaft über den Tag, ein Sitter, der zweimal kurz vorbeikommt, reicht dafür meist nicht. Achten Sie bei gewerblichen Sittern auf Referenzen, Versicherung und eine klare Absprache zu Schlüssel und Notfällen.
Brauchen Tierpension und Tiersitter eine Erlaubnis?
Eine Pension oder Hundetagesstätte ja: Wer gewerbsmäßig fremde Tiere bei sich hält, braucht eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes und darf erst nach deren Erteilung beginnen. Bei Tiersittern und Gassiservices, die Tiere nur besuchen oder ausführen, beurteilen die Veterinärämter das unterschiedlich, viele verlangen die Erlaubnis ebenfalls. Seriöse Anbieter zeigen Ihnen den Bescheid oder erklären, warum sie keinen brauchen.
Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?
Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Zum Nachschlagen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
