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Pflegedienste in Büttelborn

Kurz gesagt

Zu Pflegedienste liegt für Büttelborn bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.

Wer Ambulante Pflege, Pflegegrad, Betreuung in Büttelborn beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Büttelborn versorgt sich bei Pflegedienste typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.

Büttelborn ist Teil des Landkreis Groß-Gerau in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 15.068 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 64572. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 67 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Darmstadt, rund 10.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Büttelborn in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Büttelborn ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Ambulante Pflege wird aus zwei Töpfen finanziert: Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegekasse nach Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen an den Dienst, alternativ gibt es Pflegegeld an die pflegebedürftige Person oder eine Kombination aus beidem. Diese Aufteilung bestimmt, was ein Dienst abrechnen kann.

Neben der Pflege selbst gibt es weitere Ansprüche: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich bis zu einem festen Betrag übernommen, und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen barrierefreien Umbau gibt es einen Zuschuss je Maßnahme. Beides beantragen Sie bei der Pflegekasse, sinnvollerweise bevor Arbeiten beauftragt oder Produkte gekauft werden.

Typische Leistungen

Was Betriebe im Bereich Pflegedienste typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Beratungseinsatz nach Pflegegesetz
  • Verhinderungspflege
  • Grundpflege und Körperpflege
  • Behandlungspflege auf Verordnung

Angebote richtig vergleichen

Fragen Sie bei Pflegedienste nach, was passiert, wenn sich während der Arbeit herausstellt, dass mehr zu tun ist als gedacht. Die Antwort auf diese Frage sagt mehr über einen Betrieb als jede Referenzliste.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Wie abgerechnet wird

Bei Pflegedienste trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

Im Umkreis

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Büttelborn gilt das Landesrecht von Hessen.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Büttelborn

Was oft gefragt wird

Wie wechsle ich den Pflegedienst?

Über die im Pflegevertrag genannte Kündigungsfrist, die für Pflegebedürftige in der Regel kurz ist. Suchen Sie den neuen Dienst vor der Kündigung, damit die Versorgung nahtlos weiterläuft, und informieren Sie die Pflegekasse. Pflegestützpunkte beraten kostenfrei und sind an keinen Anbieter gebunden.

Was sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson ausfällt, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung in einer stationären Einrichtung. Beides sind eigene Ansprüche mit eigenen Voraussetzungen und Budgets, die Anträge laufen über die Pflegekasse.

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Leistungen wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe laufen als häusliche Krankenpflege über die Krankenkasse und brauchen eine ärztliche Verordnung, die vorab genehmigt wird. Grundpflege und Hauswirtschaft laufen dagegen über die Pflegekasse. Fehlt Verordnung oder Genehmigung, stellt der Dienst die Leistung privat in Rechnung.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Begriffe dazu

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.