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Pflegedienste in Burgthann

Kurz gesagt

Kein Eintrag zu Pflegedienste in Burgthann bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.

Pflegedienste ist stark vom Standort abhängig. Anfahrt, Auslastung und regionale Preisniveaus unterscheiden sich. Diese Seite ordnet die Lage für Burgthann ein.

Burgthann versorgt sich bei Pflegedienste typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.

Burgthann liegt im Landkreis Nürnberger Land in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 11.860 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 90559. Insgesamt führt das Verzeichnis 115 Einträge für Burgthann über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Nürnberg, rund 20 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Burgthann in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Burgthann ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Ambulante Pflege wird aus zwei Töpfen finanziert: Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung über die Pflegekasse nach Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Pflegesachleistungen an den Dienst, alternativ gibt es Pflegegeld an die pflegebedürftige Person oder eine Kombination aus beidem. Diese Aufteilung bestimmt, was ein Dienst abrechnen kann.

Neben der Pflege selbst gibt es weitere Ansprüche: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich bis zu einem festen Betrag übernommen, und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen barrierefreien Umbau gibt es einen Zuschuss je Maßnahme. Beides beantragen Sie bei der Pflegekasse, sinnvollerweise bevor Arbeiten beauftragt oder Produkte gekauft werden.

Das gehört zum Leistungsbild

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Grundpflege und Körperpflege
  • Behandlungspflege auf Verordnung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Beratungseinsatz nach Pflegegesetz

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Pflegedienste ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt

Wie abgerechnet wird

Der günstigste Betrieb für Pflegedienste ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.

Auch im Umland

Für Vorhaben in Burgthann ist die Verwaltung in Landkreis Nürnberger Land der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

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Fragen und Antworten

Wie kommt man zu einem Pflegegrad?

Sie stellen formlos einen Antrag bei der Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung beauftragt. Der Termin findet zu Hause statt und bewertet die Selbstständigkeit in mehreren Bereichen. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, deshalb lohnt ein früher Antrag.

Was ist der Beratungsbesuch bei Pflegegeld?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss je nach Pflegegrad in festen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Dienst abrufen. Er dient der Sicherung der Pflegequalität und wird der Pflegekasse gemeldet. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Wie wechsle ich den Pflegedienst?

Über die im Pflegevertrag genannte Kündigungsfrist, die für Pflegebedürftige in der Regel kurz ist. Suchen Sie den neuen Dienst vor der Kündigung, damit die Versorgung nahtlos weiterläuft, und informieren Sie die Pflegekasse. Pflegestützpunkte beraten kostenfrei und sind an keinen Anbieter gebunden.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Zum Nachschlagen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.