BarmeniaGothaer Versicherung in Vörstetten - Patrick Kaltenbach
Talackerstraße 1, 79279 Vörstetten
2 Betriebe aus dem Bereich Versicherungsbüros sind für Denzlingen gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Beratung, Vergleich, Schaden, Wechsel endet selten beim ersten Treffer. Für Denzlingen zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Denzlingen ist eine Kleinstadt mit etwa 13.899 Einwohnern. Betriebe im Bereich Versicherungsbüros arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Denzlingen liegt im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 13.899 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 79211. Das ergibt etwa 1,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Versicherungsbüros ist das im üblichen Rahmen. Insgesamt führt das Verzeichnis 198 Einträge für Denzlingen über alle Branchen hinweg. Freiburg im Breisgau liegt etwa 8.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Denzlingen.
Talackerstraße 1, 79279 Vörstetten
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Entscheidend ist, in wessen Auftrag jemand arbeitet. Ein gebundener Vertreter vermittelt die Produkte eines Unternehmens, ein Makler wird von Ihnen beauftragt und schuldet eine Auswahl aus dem Markt, ein Honorarberater rechnet direkt mit Ihnen ab. Alle Vermittler brauchen eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und sind im Vermittlerregister eingetragen, das öffentlich abrufbar ist.
Die Krankenversicherung folgt eigenen Regeln: In der gesetzlichen richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert, in der privaten nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif, mit eigenen Beiträgen für jede Person. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Zusatztarife für Zahnersatz und Ausland haben Wartezeiten.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Prüfen Sie bei Versicherungsbüros, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Preise im Bereich Versicherungsbüros lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Rund um Denzlingen bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Fragen nach Vorerkrankungen, Vorschäden und Vorversicherungen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird eine Angabe später als falsch erkannt, drohen Rücktritt, Anpassung oder Leistungskürzung. Lassen Sie unklare Punkte im Antrag ausformulieren und bewahren Sie eine Kopie des ausgefüllten Antrags auf.
In der Regel mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, das nicht zwingend dem Kalenderjahr entspricht. Prüfen Sie im Schein das Ablaufdatum. Unabhängig davon bestehen Sonderkündigungsrechte nach einem regulierten Schaden und bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung, dort gelten kurze Fristen.
Erst den neuen Vertrag mit Beginn zum Ablaufdatum abschließen, dann den alten fristgerecht kündigen, sonst entsteht eine Lücke ohne Schutz. In der Kfz-Versicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt übertragen, das regeln die Gesellschaften untereinander. Vorschäden und Vorerkrankungen sind im neuen Antrag erneut vollständig anzugeben.
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.