Personaldienstleister in Dresden
Zu Personaldienstleister in Dresden liegen 12 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 12Einträge
- 564.904Einwohner
- SachsenBundesland
- 11 PLZPostleitzahl
Personaldienstleister in Dresden: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
In Dresden ist die Auswahl bei Personaldienstleister kein Engpass, die Terminlage dagegen schon. Wer flexibel ist, kommt hier schneller ans Ziel als wer auf den günstigsten Betrieb wartet.
Als kreisfreie Stadt in Sachsen bündelt Dresden Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Bei 564.904 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 11 Postleitzahlen von 01067 bis 01326. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Personaldienstleister in Dresden eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 4753 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Bannewitz, rund 6.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Dresden in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
In der Zeitarbeit ist die Überlassung an denselben Entleiher gesetzlich auf achtzehn Monate begrenzt und nach neun Monaten greift der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, von beidem kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Abgerechnet wird zwischen den Unternehmen über einen Stundenverrechnungssatz mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, nicht über den Lohn der eingesetzten Person.
Im Einsatz ist die Verantwortung geteilt: Arbeitsschutz, Unterweisung und Arbeitszeiterfassung liegen beim Entleiher, Lohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung beim Verleiher. Es gelten der allgemeine Mindestlohn und der Branchenmindestlohn der Zeitarbeit, dazu kommen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche. Im Bauhauptgewerbe ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich untersagt, mit eng begrenzten tariflichen Ausnahmen.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Personalsuche für Betriebe
- Bewerbungsunterlagen prüfen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Direktvermittlung in Festanstellung
Woran Sie Angebote messen
Wer bei Personaldienstleister ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
Zur Preisfrage
Kostenangaben zu Personaldienstleister schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Auch im Umland
Dresden liegt in Kreisfreie Stadt Dresden. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
- Personaldienstleister Bannewitz
- Personaldienstleister Freital
- Personaldienstleister Radebeul
- Personaldienstleister Heidenau
- Personaldienstleister Wilsdruff
- Personaldienstleister Coswig
- Personaldienstleister Radeberg
- Personaldienstleister Klipphausen
- Personaldienstleister Pirna
- Personaldienstleister Weinböhla
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Zahle ich als Bewerber etwas?
Bei der Vermittlung in eine Festanstellung zahlt üblicherweise das einstellende Unternehmen. Von Arbeitsuchenden darf ein Vermittler nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Geld verlangen, etwa gegen einen von der Arbeitsagentur ausgestellten Vermittlungsgutschein. Wer vorab Gebühren für Bewerbungsunterlagen oder Datenbankaufnahme fordert, ist mit Vorsicht zu behandeln.
Werde ich zwischen zwei Einsätzen bezahlt?
Ja. In der Zeitarbeit besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, das Entgelt läuft auch in einsatzfreien Zeiten weiter, der Verleiher trägt dieses Risiko. Ein Vertrag, der Bezahlung nur für Einsatztage vorsieht, ist an dieser Stelle unwirksam. Urlaub und Entgeltfortzahlung gelten wie sonst auch.
Kann mich der Einsatzbetrieb fest übernehmen?
Ja, das ist ausdrücklich zulässig und häufig das Ziel beider Seiten. Vereinbarungen, die Ihnen eine spätere Anstellung im Einsatzbetrieb verbieten, sind unwirksam. Der Verleiher darf dafür vom Unternehmen eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die sich an der bisherigen Einsatzdauer orientieren muss.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.