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Bars und Kneipen in Duisburg

Kurz gesagt

70 Einträge zu Bars und Kneipen sind für Duisburg hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.

Einen Bar in Duisburg zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

Duisburg zählt zu den größten Städten Deutschlands. Im Bereich Bars und Kneipen bedeutet das eine hohe Anbieterdichte, aber auch längere Wartezeiten bei gefragten Betrieben.

Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Duisburg Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 500.810 Einwohner und die Postleitzahlen 47001, 47051, 47279. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Bars und Kneipen in Duisburg im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Duisburg 1995 Einträge erfasst. Essen liegt etwa 17.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Duisburg.

Verzeichnete Betriebe

Treff 49

Münchener Straße 49, 47249 Duisburg

  • Öffnungszeiten Sa 17:00+ · Mo, Mi–Fr 17:00+ · Di, So, Feiertags geschlossen

Details zum Eintrag

Truhe

Friedrich-Alfred-Straße 91, 47226 Duisburg

  • Öffnungszeiten Mo–Do 10:00–22:15 Uhr · Fr, Sa 10:00–05:00 Uhr · So 10:00–22:00 Uhr

Details zum Eintrag

Ankerbar

Duisburg

  • Öffnungszeiten Di–Do 12:00–21:00 Uhr · Fr 12:00–22:00 Uhr · Sa 14:00–22:00 Uhr · So, Mo geschlossen

Details zum Eintrag

Aschlöksken

Duisburg

  • Öffnungszeiten Mo geschlossen · Di, Do, Fr 12:00–21:00 Uhr · Mi 16:00–21:00 Uhr · Sa, So, Feiertags 11:00–21:00 Uhr

Details zum Eintrag

Fährmann

Duisburg

  • Öffnungszeiten Mi 20:00–24:00 Uhr, Do 20:00–01:00 Uhr, Fr, Sa 20:00–03:00 Uhr · Mo, Di geschlossen

Details zum Eintrag

Einträge 1 bis 60 von 70, sortiert nach Vollständigkeit der Angaben. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet.

Seite 1 von 2 · 70 Einträge insgesamt

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Für den Ausschank von Alkohol braucht der Betrieb eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit und eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Schankanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, sonst leidet das Fassbier als Erstes. Das Rauchen regeln die Nichtraucherschutzgesetze der Länder, die Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe fallen sehr unterschiedlich aus.

Viele Häuser sind über Bezugsverträge an eine Brauerei gebunden, oft verbunden mit einem Darlehen oder der Einrichtung, im Gegenzug steht eine Abnahmemenge im Vertrag. Deshalb gibt es meist nur eine Biermarke vom Fass. Bei Veranstaltungen mit Eintritt, Mindestverzehr oder Glaspfand gehören die Bedingungen an den Eingang, das Hausrecht liegt beim Betrieb.

Leistungen im Überblick

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Bier vom Fass
  • Sportübertragungen
  • Livemusik und Veranstaltungen
  • Reservierung für Gruppen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Bars und Kneipen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus

Was das kostet

In Duisburg wie überall gilt bei Bars und Kneipen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

Im Umkreis

Für Vorhaben in Duisburg ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Duisburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

Andere Leistungen in dieser Stadt

Alle Branchen in Duisburg

Häufige Fragen

Darf mich ein Betrieb abweisen?

Ja, aufgrund des Hausrechts, solange die Ablehnung nicht an Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion anknüpft, denn das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Übliche Gründe sind Überfüllung, erkennbare Betrunkenheit, fehlender Altersnachweis oder ein früheres Hausverbot. Eine Begründung muss an der Tür nicht gegeben werden.

Wie viel muss im Glas sein?

Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.

Wie lange darf draußen bedient werden?

Das bestimmen die kommunale Sperrzeitregelung und die Auflagen der Außengastronomie-Genehmigung, häufig endet der Ausschank im Freien früher als drinnen. Anwohnerschutz ist der Grund. Der Betrieb kennt seine Zeiten genau, ein Blick auf den Aushang an der Tür beantwortet die Frage meist sofort.

Muss ich bei den Arbeiten anwesend sein?

Nicht durchgehend, aber am Anfang und bei der Abnahme ist es sinnvoll. Wer nie da ist, erfährt von Abweichungen erst, wenn sie nicht mehr ohne Aufwand zu ändern sind.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Was bedeutet Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie löst die Zahlungspflicht aus und startet die Gewährleistungsfrist. Was Sie dabei nicht rügen, ist später schwerer durchzusetzen.

Zum Weiterlesen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.