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Bars und Kneipen in Mülheim an der Ruhr

Kurz gesagt

Für den Bereich Bars und Kneipen führt diese Seite 15 Betriebe in Mülheim an der Ruhr, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Für Mülheim an der Ruhr listet diese Seite Betriebe im Bereich Bars und Kneipen. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.

Mülheim an der Ruhr ist eine Großstadt mit etwa 173.255 Einwohnern. Im Bereich Bars und Kneipen gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Mülheim an der Ruhr gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 173.255 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,9 Einträge je 10.000 Einwohner, also im üblichen Rahmen besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Mülheim an der Ruhr 864 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Essen, rund 9.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Mülheim an der Ruhr in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Landsknecht

Kohlenkamp 1, Mülheim an der Ruhr

  • Öffnungszeiten Mo–Do 16:00–01:00 Uhr, Fr, Sa 16:00–05:00 Uhr, Feiertags 18:00–05:00 Uhr

Details zum Eintrag

Posthorn

Mülheim an der Ruhr

  • Öffnungszeiten Di 16:00–01:00 Uhr, Mi–Fr 10:00–14:00 Uhr und 16:00–01:00 Uhr, Sa 10:00–01:00 Uhr, So, Feiertags 11:00–01:00 Uhr

Details zum Eintrag

Wer in Mülheim an der Ruhr im Bereich Bars und Kneipen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Viele Häuser sind über Bezugsverträge an eine Brauerei gebunden, oft verbunden mit einem Darlehen oder der Einrichtung, im Gegenzug steht eine Abnahmemenge im Vertrag. Deshalb gibt es meist nur eine Biermarke vom Fass. Bei Veranstaltungen mit Eintritt, Mindestverzehr oder Glaspfand gehören die Bedingungen an den Eingang, das Hausrecht liegt beim Betrieb.

Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Cocktails und Longdrinks
  • Bier vom Fass
  • Sportübertragungen
  • Raucherbereich oder Außenplätze

Woran Sie Angebote messen

Bei Bars und Kneipen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll

Was den Preis bestimmt

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Bars und Kneipen in Mülheim an der Ruhr. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Im Umkreis

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Mülheim an der Ruhr reicht bis in Kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

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Nachgefragt

Warum gibt es nur eine Biersorte vom Fass?

Weil die meisten Betriebe einen Bezugsvertrag mit einer Brauerei haben, die dafür Schankanlage, Möbel oder ein Darlehen stellt. Im Gegenzug wird eine bestimmte Menge abgenommen. Flaschenbier anderer Marken ist davon oft ausgenommen, deshalb steht auf der Karte manchmal mehr als am Zapfhahn.

Wie viel muss im Glas sein?

Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.