Notare in Edewecht
Zu Notare liegt für Edewecht bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 23.061Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 26188Postleitzahl
Wer in Edewecht einen Betrieb aus dem Bereich Notare sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Notare mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Verwaltungstechnisch gehört Edewecht zum Landkreis Ammerland (Niedersachsen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 23.061 Einwohner und die Postleitzahl 26188. Über alle Branchen zusammen sind für Edewecht 79 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Oldenburg, rund 16.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Edewecht in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
In Edewecht ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Anwaltskanzlei Engbers Friesoythe, rund 14.5 km
- Rechtsanwälte Schwartz & Partner Westerstede, rund 14.7 km
- Kreft, Wehage, Schwackenberg & Freericks, Partnerschaft von Rechtsanwälten Oldenburg, rund 15.6 km
- Notare & Rechtsanwälte König & Pflüger Oldenburg, rund 16.2 km
- Kerstin Noll, Notarin Wardenburg, rund 16.6 km
- Notar Konrad Frerichs Oldenburg, rund 18.1 km
- Anwaltskanzlei Kessing · Hespe · Dr. Steenken Saterland, rund 21.4 km
- Jürgen R. Westermann Uplengen, rund 25.8 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Ein großer Teil der Arbeit betrifft Vorsorge: Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken und Behörden regelmäßig akzeptiert und ist für Immobiliengeschäfte in beglaubigter Form ohnehin nötig. Sie lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit Gerichte sie im Ernstfall finden. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden meist im selben Termin mitbesprochen.
Beurkundungspflichtig sind unter anderem Grundstückskaufverträge, Gründung und Anteilsübertragung bei der GmbH, Erbverträge und Eheverträge. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen, damit Zeit zum Lesen bleibt. In der Beurkundung wird der Text vollständig verlesen. Nach der Beurkundung folgt der Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden und Kaufpreisfälligkeit, das dauert Wochen.
Typische Leistungen
Was Betriebe im Bereich Notare typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Testament und Erbvertrag
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Notare ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Wie abgerechnet wird
Wer bei Notare nach dem Preis fragt, sollte zugleich nach dem Leistungsumfang fragen. Der günstigere Betrag mit kleinerem Umfang ist am Ende oft der teurere Auftrag.
Auch im Umland
Wer in Edewecht vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Ammerland einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
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Fragen und Antworten
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Lohnt ein notarielles Testament?
Es ersetzt in vielen Fällen den später nötigen Erbschein und spart den Erben damit ein eigenes Verfahren samt Kosten. Zudem ist die Testierfähigkeit dokumentiert und Formfehler sind ausgeschlossen. Die Gebühr richtet sich nach dem Vermögenswert. Ein handschriftliches Testament bleibt daneben jederzeit möglich.
Wie lange dauert es bis zur Eigentumsumschreibung?
Nach der Beurkundung holt das Notariat Genehmigungen ein, sichert die Käuferseite durch eine Vormerkung im Grundbuch, veranlasst die Löschung alter Rechte und teilt die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Erst nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts folgt die Umschreibung. Dafür sind mehrere Wochen bis Monate einzuplanen.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.
