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Notare in Egelsbach

Kurz gesagt

Für Notare gibt es in Egelsbach noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Ob es um Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Egelsbach zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Egelsbach versorgt sich bei Notare typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.

Egelsbach ist Teil des Landkreis Offenbach in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 11.500 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 63329, 64390. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 155 Einträge. Darmstadt liegt etwa 11.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Egelsbach.

Verzeichnete Betriebe

In Egelsbach ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Ein großer Teil der Arbeit betrifft Vorsorge: Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird von Banken und Behörden regelmäßig akzeptiert und ist für Immobiliengeschäfte in beglaubigter Form ohnehin nötig. Sie lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit Gerichte sie im Ernstfall finden. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung werden meist im selben Termin mitbesprochen.

Im Familien- und Erbrecht entstehen die dauerhaftesten Urkunden: Eheverträge mit Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Pflichtteilsverzichte und Übertragungen an die nächste Generation, meist unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnrecht. Rückforderungsrechte für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder Vorversterben gehören in denselben Vertrag, sonst fehlen sie später.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Gesellschaftsgründungen
  • Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Testament und Erbvertrag

Woran Sie Angebote messen

Bei Notare ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen

Zur Preisfrage

Angebote für Notare unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Betriebe in der Nähe

Die Grenze von Landkreis Offenbach ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Egelsbach sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.

Weitere Einträge am Ort

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Die wiederkehrenden Fragen

Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?

Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.

Was tun, wenn eine Seite am Termin fehlt?

Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich, beim Grundstückskauf muss sie beglaubigt sein. Verbreitet ist auch die Beurkundung mit vollmachtloser Vertretung, die anschließend genehmigt wird. Beides verursacht zusätzliche Gebühren, ist aber praktikabler als ein Termin, bei dem eine Partei einfach nicht erscheint.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Zum Weiterlesen

Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.