Notare in Eppelheim
Für Eppelheim ist im Bereich Notare noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 15.543Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 69214Postleitzahl
Wer in Eppelheim einen Betrieb aus dem Bereich Notare sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Eppelheim ist eine Kleinstadt mit etwa 15.543 Einwohnern. Betriebe im Bereich Notare arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Eppelheim ist Teil des Landkreis Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 15.543 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 69214. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 200 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Heidelberg, rund 4.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Eppelheim in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
In Eppelheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Hagedorn, Jocham und Weißer - Notare in Heidelberg Heidelberg, rund 3 km
- Notar Anton Gordon Heidelberg, rund 3.9 km
- Dr. Jens Fröhle Schwetzingen, rund 4.2 km
- Notare Büttner Schwetzingen, rund 4.3 km
- Notar Dr. Michael Kleensang Heidelberg, rund 4.9 km
- Dr. Niklas Hagedorn Neckargemünd, rund 11.9 km
- Dr. Melanie Spies Mannheim, rund 14 km
- Notar Möllmann Mannheim, rund 14.4 km
Wer in Eppelheim im Bereich Notare arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Beglaubigung und Beurkundung sind nicht dasselbe: Die Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift von der genannten Person stammt, nicht den Inhalt der Urkunde, und kostet entsprechend weniger. Anmeldungen zum Handelsregister sind beglaubigt einzureichen. Eine Erbausschlagung ist fristgebunden und muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.
Notarkosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und richten sich nach dem Geschäftswert, nicht nach Aufwand oder Kanzlei. Für dieselbe Beurkundung zahlen Sie deshalb überall dasselbe, ein Preisvergleich führt zu nichts. Unterschiedlich sind Terminlage, Erreichbarkeit und wie ausführlich der Entwurf vorab erläutert wird. Der Notar ist unparteiisch und betreut beide Seiten, er vertritt keine davon.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Notare typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Grundschuldbestellung
- Gesellschaftsgründungen
- Beglaubigung von Unterschriften
Woran Sie Angebote messen
Bei Notare lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
Wie abgerechnet wird
Nachträge sind bei Notare der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
In der Umgebung
Eppelheim gehört zu Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Kann ich den Entwurf noch ändern?
Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.
Muss ich eine Anzahlung leisten?
Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Hintergrund und Begriffe
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
