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Bars und Kneipen in Esslingen am Neckar

Kurz gesagt

Für den Bereich Bars und Kneipen führt diese Seite 49 Betriebe in Esslingen am Neckar, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Bars und Kneipen in Esslingen am Neckar: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Bars und Kneipen mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Esslingen am Neckar ist Teil des Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 95.881 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 5,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 774 Einträge für Esslingen am Neckar über alle Branchen hinweg. Mit 10 Kilometern Entfernung ist Stuttgart der nächste größere Ort, was die Auswahl in Esslingen am Neckar praktisch erweitert.

Verzeichnete Betriebe

Ad Astra

Strohstraße 13, 73728 Esslingen am Neckar

  • Öffnungszeiten So–Do 18:30–02:00 Uhr, Fr, Sa 18:30–03:00 Uhr

Details zum Eintrag

Trabucco

Neckarstraße 3/1, 73728 Esslingen am Neckar

  • Öffnungszeiten Mi, Do 18:00–23:00 Uhr · Fr, Sa 18:00–02:00 Uhr

Details zum Eintrag

Jovi's

Esslingen am Neckar

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 12:00–23:00 Uhr · Sa 14:00–23:00 Uhr · So 12:00–22:00 Uhr

Details zum Eintrag

Weißbierstube

73728 Esslingen am Neckar

  • Öffnungszeiten Mo–Do 16:00–23:00 Uhr, Fr 14:00–01:00 Uhr, Sa 10:00–01:00 Uhr, So 10:00–23:00 Uhr

Details zum Eintrag

Zollberg

Esslingen am Neckar

  • Öffnungszeiten Di–Do, So 10:00–03:00 Uhr, Mo 12:00–03:00 Uhr, Fr, Sa 10:00–05:00 Uhr

Details zum Eintrag

Sie betreiben in Esslingen am Neckar einen Betrieb im Bereich Bars und Kneipen und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Schankbetriebe unterliegen dem Jugendschutzgesetz: Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab sechzehn abgegeben werden, Spirituosen und alles daraus Gemischte erst ab achtzehn. Deshalb wird an der Theke nach dem Ausweis gefragt, nicht aus Misstrauen, sondern weil der Betrieb haftet. Sperrzeiten und Lärmauflagen für den Außenbereich regeln Kommunen und Länder unterschiedlich.

Viele Häuser sind über Bezugsverträge an eine Brauerei gebunden, oft verbunden mit einem Darlehen oder der Einrichtung, im Gegenzug steht eine Abnahmemenge im Vertrag. Deshalb gibt es meist nur eine Biermarke vom Fass. Bei Veranstaltungen mit Eintritt, Mindestverzehr oder Glaspfand gehören die Bedingungen an den Eingang, das Hausrecht liegt beim Betrieb.

Was üblicherweise angeboten wird

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Sportübertragungen
  • Reservierung für Gruppen
  • Cocktails und Longdrinks
  • Raucherbereich oder Außenplätze

Vor der Beauftragung klären

Bei Bars und Kneipen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet

Wie abgerechnet wird

Bei Bars und Kneipen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

Betriebe in der Nähe

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Esslingen am Neckar gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.

Weitere Einträge am Ort

Alle Branchen in Esslingen am Neckar

Fragen und Antworten

Muss eine Bar Kartenzahlung anbieten?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Betriebe setzen Mindestbeträge, weil pro Transaktion Gebühren anfallen. Das muss allerdings vorher erkennbar sein, spätestens beim Bestellen und nicht erst beim Zahlen. Ein Hinweis am Eingang oder auf der Karte ist üblich.

Warum kostet derselbe Cocktail so unterschiedlich viel?

Entscheidend sind die verwendeten Spirituosen, ob Säfte frisch gepresst werden und ob Sirupe selbst angesetzt sind. Dazu kommt der Zeitaufwand pro Glas. Eine Karte, die Marken und Füllmengen nennt, macht den Unterschied nachvollziehbar, eine Karte mit reinen Fantasienamen nicht.

Wie viel muss im Glas sein?

Die ausgeschenkte Menge muss der Angabe auf der Karte entsprechen, dafür tragen Gläser einen Eichstrich. Schaum zählt nicht zur Füllmenge. Wenn deutlich zu wenig im Glas ist, sprechen Sie es an, nachschenken ist an jeder Theke selbstverständlich und kostet den Betrieb kaum etwas.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?

Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.

Zum Weiterlesen

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.