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Imbiss und Lieferdienst in Esslingen am Neckar

Kurz gesagt

Zu Imbiss und Lieferdienst in Esslingen am Neckar liegen 40 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.

Wer Lieferung, Abholung, schnelles Essen in Esslingen am Neckar beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Mittelstädte wie Esslingen am Neckar liegen bei Imbiss und Lieferdienst oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Esslingen am Neckar ist Teil des Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 95.881 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 4,2 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Esslingen am Neckar 774 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Stuttgart, rund 10 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Esslingen am Neckar in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

Asia Kim

Pliensaustraße 29, 73728 Esslingen am Neckar

  • Öffnungszeiten Mo–Sa 11:00–21:30 Uhr · So 11:00–21:30 Uhr

Details zum Eintrag

Imbiss Falke

Gartenstraße 5, Esslingen am Neckar

  • Öffnungszeiten Mo–Fr 11:00–20:00 Uhr · Sa 12:00–20:00 Uhr · So, Feiertags geschlossen

Details zum Eintrag

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Die meisten Betriebe sind auf wenige Gerichte spezialisiert, weil Spieß, Fritteuse oder Pizzaofen die Technik vorgeben. Drehspieße aus zerkleinertem Fleisch müssen entsprechend gekennzeichnet werden, ebenso zusammengefügte Fleischstücke. Wer wissen will, was in der Soße steckt, fragt nach der Zutatenliste, die für lose abgegebene Speisen im Betrieb vorliegen muss.

Viele Imbisse haben abends länger geöffnet als Restaurants und bedienen damit Schichtzeiten und das Nachtgeschäft. Bestellungen über Lieferplattformen kosten den Betrieb eine Provision, deshalb unterscheiden sich Plattformpreis und Thekenpreis manchmal. Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss neben der Einwegverpackung auch eine Mehrwegvariante angeboten werden. Kartenzahlung ist nicht überall möglich, vor allem bei kleinen Beträgen nicht.

Was üblicherweise angeboten wird

Was Betriebe im Bereich Imbiss und Lieferdienst typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Pizza, Döner, Asiatisch oder Burger
  • Lieferung im Stadtgebiet
  • Speisen zum Mitnehmen
  • Familien- und Partyportionen

Angebote richtig vergleichen

Bei Imbiss und Lieferdienst ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was das kostet

Für Imbiss und Lieferdienst in Esslingen am Neckar gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.

Im Umkreis

Rund um Esslingen am Neckar bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.

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Nachgefragt

Warum ist die Bestellung über die App teurer?

Lieferplattformen behalten eine Provision vom Bestellwert ein, dazu kommen Verpackung und Fahrtkosten. Manche Betriebe legen das auf die Plattformpreise um und halten den Thekenpreis niedriger. Bei telefonischer Bestellung mit Abholung bleibt mehr im Betrieb, daher die verbreiteten Abholrabatte.

Sind Allergenangaben auch im Imbiss Pflicht?

Ja, auch bei loser Ware muss über die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene informiert werden. Das darf mündlich geschehen, wenn eine schriftliche Aufstellung im Betrieb vorliegt und darauf hingewiesen wird. Fragen Sie bei Soßen und Panaden gezielt nach, dort stecken die meisten versteckten Zutaten.

Kann ich mich auf vegetarisch verlassen?

Fragen Sie nicht nur nach der Zutat, sondern nach der Zubereitung: Pommes und frittierte Beilagen laufen oft durch dieselbe Fritteuse wie Fleischprodukte, und Soßen enthalten häufig Fisch- oder Fleischbestandteile. Getrennte Fritteusen und eigene Schneidbretter sind der entscheidende Punkt, nicht die Bezeichnung auf der Karte.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Begriffe dazu

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.