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Imbiss und Lieferdienst in Waiblingen

Kurz gesagt

Für den Bereich Imbiss und Lieferdienst führt diese Seite 21 Betriebe in Waiblingen, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Ob es um Lieferung, Abholung, schnelles Essen geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Waiblingen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Bei Imbiss und Lieferdienst sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.

Waiblingen liegt im Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 55.917 Einwohner und die Postleitzahlen 71332, 71334, 71336. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 3,8 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Waiblingen 346 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Stuttgart, rund 11.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Waiblingen in der Regel mit an.

Verzeichnete Betriebe

X Kebap

Waiblingen

  • Öffnungszeiten Fr, Sa 11:00–22:00 Uhr · So–Do 11:00–21:00 Uhr · Feiertags 11:00–21:00 Uhr

Details zum Eintrag

Wer in Waiblingen im Bereich Imbiss und Lieferdienst arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Ein Imbiss lebt von kurzer Ausgabezeit, deshalb ist die Karte klein und vieles vorbereitet. Was am Spieß, im Frittierfett oder auf der Platte liegt, hat eine begrenzte Warmhaltezeit, danach sinkt die Qualität spürbar. Ein Betrieb mit hohem Durchlauf serviert deshalb oft frischeres Essen als einer mit langer Karte und wenig Kundschaft.

Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt und danach regelmäßige Folgebelehrungen im Betrieb. Elektronische Kassen müssen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung haben, und für jeden Vorgang ist ein Beleg auszugeben, auch wenn ihn niemand mitnimmt. Das erklärt die Bons, die an vielen Theken liegen bleiben.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Lieferung im Stadtgebiet
  • Mittagsangebote
  • Bestellung online oder telefonisch
  • Familien- und Partyportionen

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Imbiss und Lieferdienst ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben

Was den Preis bestimmt

Angebote für Imbiss und Lieferdienst unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Auch im Umland

Waiblingen teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Rems-Murr-Kreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Nachgefragt

Sind Allergenangaben auch im Imbiss Pflicht?

Ja, auch bei loser Ware muss über die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene informiert werden. Das darf mündlich geschehen, wenn eine schriftliche Aufstellung im Betrieb vorliegt und darauf hingewiesen wird. Fragen Sie bei Soßen und Panaden gezielt nach, dort stecken die meisten versteckten Zutaten.

Wie lange darf Essen warm gehalten werden?

Warm gehaltene Speisen müssen durchgehend heiß bleiben, die zulässige Standzeit begrenzt der Betrieb in seinem Hygienekonzept. Erkennbar wird eine zu lange Standzeit an ausgetrockneten Rändern und zäher Panade. In Läden mit hohem Durchlauf stellt sich die Frage seltener als in einem halbleeren Betrieb.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Passende Erklärungen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.