Notare in Fellbach
Für Fellbach ist im Bereich Notare noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 46.205Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 70734,70736Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Beurkundung, Kaufvertrag, Vollmacht endet selten beim ersten Treffer. Für Fellbach zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Der Auftragsbestand bei Notare schwankt in Fellbach stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Fellbach ist Teil des Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. 46.205 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 70734, 70736. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 489 Einträge. Stuttgart liegt etwa 7.5 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Fellbach.
Verzeichnete Betriebe
In Fellbach ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Notar Jörg Marquardt Waiblingen, rund 3.6 km
- Notar Dirk Dlapal Weinstadt, rund 6.4 km
- OHS Notare Stuttgart Stuttgart, rund 7.2 km
- Jocher - Burkhardt - Lutz Stuttgart, rund 7.5 km
- Frank Schwarz Esslingen am Neckar, rund 7.8 km
- Lang Notarkanzlei - Notar Prof. Thomas Lang Stuttgart, rund 7.8 km
- Notare Klett Stuttgart, rund 10.3 km
- Notare Leuze und Weber Winnenden, rund 11.3 km
Sie betreiben in Fellbach einen Betrieb im Bereich Notare und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Beurkundungspflichtig sind unter anderem Grundstückskaufverträge, Gründung und Anteilsübertragung bei der GmbH, Erbverträge und Eheverträge. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf im Regelfall zwei Wochen vor dem Termin vorliegen, damit Zeit zum Lesen bleibt. In der Beurkundung wird der Text vollständig verlesen. Nach der Beurkundung folgt der Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden und Kaufpreisfälligkeit, das dauert Wochen.
Beglaubigung und Beurkundung sind nicht dasselbe: Die Beglaubigung bestätigt nur, dass eine Unterschrift von der genannten Person stammt, nicht den Inhalt der Urkunde, und kostet entsprechend weniger. Anmeldungen zum Handelsregister sind beglaubigt einzureichen. Eine Erbausschlagung ist fristgebunden und muss öffentlich beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Grundschuldbestellung
- Gesellschaftsgründungen
- Beurkundung von Immobilienkaufverträgen
- Beglaubigung von Unterschriften
Woran Sie Angebote messen
Ein belastbarer Vergleich bei Notare beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Wie abgerechnet wird
Nachträge sind bei Notare der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Betriebe in der Nähe
Für Vorhaben in Fellbach ist die Verwaltung in Landkreis Rems-Murr-Kreis der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Die wiederkehrenden Fragen
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt?
Beim Immobilienkauf beauftragt üblicherweise die Käuferseite und trägt laut Vertrag die Kosten, die Verkäuferseite zahlt meist nur die Löschung alter Grundbuchrechte. Gegenüber dem Notar haften beide Seiten gesamtschuldnerisch. Weil die Gebühren gesetzlich feststehen, ist die Auswahl eine Frage von Termin und Erreichbarkeit.
Kann ich den Entwurf noch ändern?
Ja, bis zur Beurkundung. Änderungswünsche sollten früh kommen, damit der Entwurf vor dem Termin überarbeitet werden kann. Im Termin selbst sind kleinere Anpassungen möglich und werden protokolliert. Größere Eingriffe führen zu einer neuen Fassung und damit meist zu einem zweiten Termin.
Wie lange dauert es bis zur Eigentumsumschreibung?
Nach der Beurkundung holt das Notariat Genehmigungen ein, sichert die Käuferseite durch eine Vormerkung im Grundbuch, veranlasst die Löschung alter Rechte und teilt die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Erst nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts folgt die Umschreibung. Dafür sind mehrere Wochen bis Monate einzuplanen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Zum Weiterlesen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.