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Ärzte und Praxen in Freigericht

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 10 Betriebe für Ärzte und Praxen in Freigericht. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Bei Ärzte und Praxen in Freigericht scheitert der Vergleich meist nicht am Preis, sondern an unterschiedlich beschriebenen Leistungen. Diese Übersicht setzt deshalb beim Inhalt an, nicht beim Betrag.

In Freigericht läuft bei Ärzte und Praxen vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.

Verwaltungstechnisch gehört Freigericht zum Landkreis Main-Kinzig-Kreis (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 14.782 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahlen 63579, 63776. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 6,8 Einträge je 10.000 Einwohner, also überdurchschnittlich dicht besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Freigericht 168 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Hanau, rund 14.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Freigericht in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

Wer in Freigericht im Bereich Ärzte und Praxen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Die Terminvergabe folgt der Versorgungsstruktur. Gesetzlich Versicherte können sich über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine vermitteln lassen, bei Dringlichkeit hilft ein entsprechender Vermerk auf der Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten läuft der ärztliche Bereitschaftsdienst über dieselbe Nummer, der Rettungsdienst dagegen über 112.

Die Organisation hat sich verschoben: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber rufen sie dort ab, Sie erhalten einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Verordnungen laufen als elektronisches Rezept über die Versichertenkarte. Beides ändert nichts daran, dass die Feststellung einen Kontakt mit der Praxis voraussetzt.

Leistungen im Überblick

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Hausärztliche Versorgung
  • Vorsorge und Check-up
  • Fachärztliche Sprechstunden
  • Labor und Diagnostik

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Ärzte und Praxen ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen

Wie abgerechnet wird

Bei Ärzte und Praxen trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

In der Umgebung

Freigericht teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Main-Kinzig-Kreis denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

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Häufige Fragen

Darf eine Praxis ein Ausfallhonorar verlangen?

Das ist nur zulässig, wenn ein verbindlicher Termin vereinbart war, die Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Praxis vorher darauf hingewiesen hat. Viele Praxen arbeiten mit einer festen Absagefrist. Sagen Sie deshalb rechtzeitig ab und notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Absage.

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?

Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind freiwillig, müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Sie dürfen ablehnen, ohne dass das Ihre übrige Behandlung in der Praxis berührt.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.