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Ärzte und Praxen in Freising

Kurz gesagt

Zu Ärzte und Praxen in Freising liegen 47 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.

Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten: Dafür braucht es in Freising einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

Bei Ärzte und Praxen sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.

Freising liegt im Landkreis Freising in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 49.939 Einwohner und die Postleitzahlen 85354, 85356. Das ergibt etwa 9,4 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ärzte und Praxen ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 664 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Hallbergmoos, rund 7.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Freising in der Regel mit an.

Wer ist gelistet?

Birgit Herden

General-von-Nagel-Straße 15, 85356 Freising

  • Telefon +49 8161 12020
  • Öffnungszeiten Mo 08:30–12:30 Uhr und 14:30–16:00 Uhr · Di, Mi, Fr 08:30–12:30 Uhr · Do 14:30–17:00 Uhr · Sa, So, Feiertags geschlossen

Details zum Eintrag

Dr. Lambert Huys

Obere Hauptstraße 16, 85354 Freising

  • Telefon +49 8161 7557
  • Öffnungszeiten Mo, Di 08:30–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mi, Fr 08:30–12:00 Uhr · Do 08:30–12:00 Uhr und 16:30–18:30 Uhr · Sa, So, Feiertags geschlossen

Details zum Eintrag

Walz und Böhm

Untere Hauptstraße 27, Freising

  • Telefon +49 8161 3957
  • Öffnungszeiten Mo, Mi 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Di 08:00–12:00 Uhr · Do 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Fr 07:00–13:00 Uhr

Details zum Eintrag

Praxis MUDr. Alena Balogh

Erdinger Str. 32, 85356 freising

  • Öffnungszeiten Mo 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Di 09:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mi 08:00–12:00 Uhr · Do 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Fr 08:00–12:00 Uhr

Details zum Eintrag

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Nicht jede Praxis nimmt neue Patientinnen und Patienten auf, und die Abrechnung unterscheidet sich: Kassenpraxen rechnen über die Versichertenkarte ab, Privatpraxen nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Rechnung an Sie. Individuelle Gesundheitsleistungen sind Selbstzahlerleistungen und brauchen vorab eine schriftliche Vereinbarung. Für einzelne Facharztgruppen ist weiterhin eine Überweisung erforderlich.

Ist eine Praxis geschlossen, wird eine Vertretung benannt, üblicherweise auf dem Anrufbeantworter und per Aushang an der Tür. Hausbesuche gehören zur vertragsärztlichen Versorgung, werden aber nach Notwendigkeit vergeben und nicht nach Wunsch. Für Folgerezepte und Überweisungen ohne neuen Befund bieten viele Praxen Bestellwege per Telefon oder Portal an.

Leistungen im Überblick

Was Betriebe im Bereich Ärzte und Praxen typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Hausärztliche Versorgung
  • Hausbesuche im Einzugsgebiet
  • Vorsorge und Check-up
  • Impfungen und Reisemedizin

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Ärzte und Praxen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
UnterlagenGrundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen

Wie abgerechnet wird

Was Ärzte und Praxen kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Bayern teils von Nachbarbundesländern. Für Freising gilt das Landesrecht von Bayern.

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Was oft gefragt wird

Wie funktioniert die Krankmeldung beim Arbeitgeber?

Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Ihre Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ihre Pflicht, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, bleibt davon unberührt. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck. Privatversicherte bekommen weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.

Bekomme ich meine Patientenakte?

Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.

Wer ist am Wochenende zuständig?

Für Anliegen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall gilt 112. Bereitschaftspraxen sind örtlich organisiert, die Standorte veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bringen Sie Versichertenkarte und Ihre Medikamentenliste mit.

Was gehört in eine gute Anfrage?

Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.

Sollte ich Material selbst besorgen?

Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Passende Erklärungen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.