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Ärzte und Praxen in Friedeburg

Kurz gesagt

Für den Bereich Ärzte und Praxen führt diese Seite 1 Betriebe in Friedeburg, jeweils mit Adresse und den Kontaktwegen, die in der Quelle stehen.

Wer in Friedeburg einen Betrieb aus dem Bereich Ärzte und Praxen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

In Friedeburg läuft bei Ärzte und Praxen vieles über den persönlichen Kontakt. Ein Anruf am Vormittag bringt hier oft mehr als drei Formularanfragen.

Friedeburg liegt im Landkreis Wittmund in Niedersachsen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 26446 kommen 10.366 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ärzte und Praxen in Friedeburg im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,0 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 51 Einträge für Friedeburg über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wilhelmshaven, rund 20.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Friedeburg in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Friedeburg kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Die Organisation hat sich verschoben: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber rufen sie dort ab, Sie erhalten einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Verordnungen laufen als elektronisches Rezept über die Versichertenkarte. Beides ändert nichts daran, dass die Feststellung einen Kontakt mit der Praxis voraussetzt.

Sie haben Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte und auf Kopien gegen Erstattung der Kosten, das ist bei einem Praxiswechsel der übliche Weg. Privatrechnungen folgen der Gebührenordnung für Ärzte mit Ziffern und Steigerungssätzen, jede Position ist dort benannt. Prüfen Sie Rechnung und Erstattungsbescheid Ihrer Versicherung nebeneinander.

Was üblicherweise angeboten wird

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Fachärztliche Sprechstunden
  • Labor und Diagnostik
  • Hausbesuche im Einzugsgebiet
  • Hausärztliche Versorgung

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Ärzte und Praxen ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Wie abgerechnet wird

Nachträge sind bei Ärzte und Praxen der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.

Betriebe in der Nähe

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Friedeburg reicht bis in Landkreis Wittmund hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

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Was oft gefragt wird

Bekomme ich meine Patientenakte?

Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?

Angebote, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie sind freiwillig, müssen vor der Erbringung schriftlich vereinbart und nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden. Sie dürfen ablehnen, ohne dass das Ihre übrige Behandlung in der Praxis berührt.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

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Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.