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Baumärkte in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen)

Kurz gesagt

Für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist im Bereich Baumärkte noch kein Betrieb verzeichnet. Unten stehen Anbieter aus der Umgebung, außerdem lässt sich ein Eintrag kostenlos nachtragen.

In Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) gehört Baumärkte zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist eine kleinere Gemeinde. Bei Baumärkte ist die Versorgung überwiegend durch Betriebe aus den Nachbarorten organisiert.

Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf die Postleitzahl 55278 kommen 737 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mainz, rund 18.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Wer in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) im Bereich Baumärkte arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Was einen Baumarkt vom Regallager unterscheidet, sind die Serviceleistungen: Holz- und Plattenzuschnitt nach Ihren Maßen, Glaszuschnitt, Schlüsseldienst und die Farbmischanlage. Individuell angemischte Farbe wird nicht zurückgenommen, weil sie für niemanden sonst brauchbar ist, ebenso zugeschnittene Platten. Bringen Sie deshalb eine geprüfte Maßliste mit, Nachschnitt kostet zusätzlich und kleinere Reststücke bleiben übrig.

Neben dem Verkauf vermitteln viele Märkte Handwerksleistungen: Aufmaß für Fenster, Türen und Bodenbeläge, Montage durch Partnerbetriebe, Küchenplanung mit Aufbau. Vertragspartner für die Montage ist dann häufig der Partnerbetrieb und nicht der Markt, was für Gewährleistung und Reklamation entscheidend ist. Lassen Sie sich zeigen, wer auf dem Auftrag als Leistender steht.

Das gehört zum Leistungsbild

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Garten und Pflanzen
  • Lieferung größerer Mengen
  • Werkzeugverleih
  • Holzzuschnitt nach Maß

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei Baumärkte lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Wie abgerechnet wird

Bei Baumärkte wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Im Umkreis

Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) reicht bis in Landkreis Mainz-Bingen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.

Häufige Fragen

Lohnt Mieten statt Kaufen?

Bei Geräten, die Sie einmal brauchen, fast immer: Bohrhammer, Rüttelplatte, Kernbohrgerät, Vertikutierer. Rechnen Sie Kaution, Reinigung und die Rückgabezeit mit ein, denn ein überzogener Tag kostet einen vollen Miettag. Für häufig genutzte Grundausstattung ist der Kauf schnell günstiger.

Wer haftet für Schäden am Mietgerät?

Sie als Mieter für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, der Vermieter für Verschleiß und technische Defekte. Prüfen Sie das Gerät bei Übergabe gemeinsam und lassen Sie vorhandene Schäden im Protokoll vermerken. Für Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit haften in aller Regel Sie.

Wie melde ich einen Mangel richtig?

Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.

Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?

Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Hintergrund und Begriffe

Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.