Skonto
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, Skonto muss ausdrücklich vereinbart sein.
Üblich sind Abreden wie 2 Prozent Abzug bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen, sonst netto innerhalb von 30 Tagen. Der Prozentsatz und die Frist sind frei verhandelbar und sollten im Angebot oder in der Auftragsbestätigung stehen, nicht erst auf der Rechnung. Eine einseitig auf die Rechnung gesetzte Klausel wird nicht automatisch Vertragsbestandteil, wenn sie vorher nie erwähnt wurde.
Maßgeblich für die Frist ist in der Regel der Tag, an dem die Zahlung beim Empfänger eingeht, nicht der Tag der Überweisung. Bei Bauverträgen ist außerdem umstritten, ob Skonto von der gesamten Rechnung oder nur vom Nettobetrag ohne Nachträge abgezogen werden darf. Auch hier hilft eine klare Formulierung im Vertrag.
Wirtschaftlich ist Skonto oft attraktiver, als es aussieht. Zwei Prozent für zwanzig Tage früher zahlen entsprechen einem hohen Zinssatz aufs Jahr gerechnet. Wer Skonto zieht, ohne dass es vereinbart war, gerät dagegen in Zahlungsverzug mit dem gekürzten Betrag. Umgekehrt darf Skonto nicht gezogen werden, wenn wegen Mängeln ohnehin schon ein Einbehalt vorgenommen wird, ohne dass dies abgestimmt ist.
Vereinbaren Sie Skonto im Angebot und wiederholen Sie es in der Auftragsbestätigung. Für den Betrieb ist der Nachlass eine Form der Finanzierung, weil er schneller über sein Geld verfügt. Für Sie lohnt er sich nur, wenn die kurze Frist tatsächlich eingehalten werden kann und die Rechnung vorher geprüft wurde.
Wo der Begriff vorkommt
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Ausführlich im Ratgeber
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.