Hausverwaltungen in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen)
Zu Hausverwaltungen liegt für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 737Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 55278Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für WEG, Mietverwaltung, Abrechnung, Eigentümerversammlung endet selten beim ersten Treffer. Für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Mit rund 737 Einwohnern hat Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) bei Hausverwaltungen selten eigene Anbieter in größerer Zahl. Der Blick in die Umgebung gehört dazu.
Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 737 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 55278. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2 Einträge. Mainz liegt etwa 18.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen).
Wer ist gelistet?
In Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Dietzen Hausverwaltungs GmbH Bodenheim, rund 10.8 km
- Phoenix Trebur, rund 14.5 km
- Weimer Storck-Cremer & Kollegen Mainz, rund 18.2 km
- Leyfi-Bau Mainz, rund 18.3 km
- Fischer+Co Mainz, rund 18.3 km
- Immovation Mainz, rund 18.3 km
- Landesverband Freier Wohnungsunternehmen Mainz, rund 18.3 km
- Scholze-Kurz & Kurz Immoblien GmbH Mainz-Kostheim, rund 18.5 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Am Gebäude hängen Pflichten, die außerhalb der Abrechnung liegen: Die Gemeinschaft unterhält eine Gebäudeversicherung, die Bewohner ihre Hausratversicherung, und bei einem Leitungswasserschaden entscheidet die Schadensstelle darüber, wer reguliert. Dazu kommt die Verkehrssicherung mit Winterdienst, Beleuchtung, Spielplatz- und Baumkontrolle. Wird sie versäumt, haftet die Gemeinschaft und im Innenverhältnis oft die Verwaltung.
Zu unterscheiden sind drei Aufgaben: die Verwaltung von Wohnungseigentum für die Gemeinschaft, die Mietverwaltung für Eigentümer von Mietobjekten und die Sondereigentumsverwaltung für einzelne vermietete Wohnungen in einer Anlage. Eigentümergemeinschaften können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Bestellung ist zeitlich begrenzt, bei der ersten Bestellung nach Aufteilung kürzer als bei späteren Bestellungen.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Mietverwaltung und Mieterbetreuung
- WEG-Verwaltung
- Eigentümerversammlung und Beschlüsse
- Betriebskostenabrechnung
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Prüfen Sie bei Hausverwaltungen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Hausverwaltungen lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Im Umkreis
Die Grenze von Landkreis Mainz-Bingen ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Die wiederkehrenden Fragen
Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
Mindestens einmal im Jahr, einberufen von der Verwaltung mit der gesetzlichen Ladungsfrist und einer Tagesordnung. Beschlüsse werden in die Beschlusssammlung eingetragen, die jederzeit einsehbar ist. Wer einen Beschluss angreifen will, muss die Anfechtungsfrist beachten, sie ist kurz und beginnt mit der Beschlussfassung.
Welche Unterlagen darf ich als Eigentümer einsehen?
Sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft, also Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, die Beschlusssammlung und die Belege zur Jahresabrechnung. Üblich ist ein Termin in den Räumen der Verwaltung oder eine digitale Bereitstellung. Der Beleganspruch besteht auch dann, wenn die Abrechnung bereits beschlossen worden ist.
Wer zahlt Reparaturen in einer Eigentumswohnung?
Am Gemeinschaftseigentum, also an Dach, Fassade, Steigleitungen und je nach Teilungserklärung auch an Fenstern, zahlt die Gemeinschaft. Innerhalb der Wohnung, etwa an Bodenbelägen, Sanitärobjekten und Innentüren, zahlt der Eigentümer. Die Grenze verläuft nicht an der Wohnungstür, sondern nach der Teilungserklärung.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
