Taxi und Mietwagen in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen)
Kein Eintrag zu Taxi und Mietwagen in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) bisher. Hier wird nichts erfunden, um eine Liste zu füllen: Was fehlt, fehlt sichtbar.
- 0Einträge
- 737Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 55278Postleitzahl
Wer Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.
In Gemeinden wie Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) fällt bei Taxi und Mietwagen jede Absage stärker ins Gewicht, weil die Auswahl kleiner ist. Zwei Anfragen parallel sind hier sinnvoll, nicht unhöflich.
Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist Teil des Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 737 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 55278. Über alle Branchen zusammen sind für Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) 2 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mainz, rund 18.1 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Hauptbahnhof Mainz-West Mainz, rund 18.2 km
- Taxi Madloch Mainz, rund 19 km
- Taxihalteplatz Schierstein Wiesbaden, rund 23.5 km
- Taxi Zentrale Raunheim Raunheim, rund 23.8 km
- Einkaufszentrum Weiterstadt, rund 25.3 km
- TFS Taxi Flughafentransfer Darmstadt Frankfurt Darmstadt, rund 25.6 km
- TAXI-LOCKE Geisenheim, rund 25.8 km
- Taxistand HSK Wiesbaden, rund 25.9 km
Betriebe aus Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Taxi und Mietwagen mit Fahrer sind zwei verschiedene Genehmigungen. Das Taxi darf am Halteplatz warten, auf der Straße herangewinkt werden und rechnet nach behördlich festgesetztem Tarif mit geeichtem Taxameter ab. Mietwagen müssen dagegen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurück und dürfen frei vereinbarte Preise nehmen. Daher stammen die Preisunterschiede zwischen Anbietern.
Wer Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, dafür gelten eigene Anforderungen an Alter, Fahrpraxis, Gesundheit und Führungszeugnis. Der Betrieb selbst braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dazu kommen kürzere Intervalle bei der Hauptuntersuchung und die Eichung des Taxameters, das erklärt die hohen Fixkosten je Fahrzeug.
Typische Leistungen
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Kurierfahrten
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Vorbestellung zum Festtermin
Angebote richtig vergleichen
Bei Taxi und Mietwagen lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was den Preis bestimmt
Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Taxi und Mietwagen in Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen). Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.
Betriebe in der Nähe
Rund um Friesenheim (Landkreis Mainz-Bingen) bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Häufige Fragen
Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?
Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.
