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Taxi und Mietwagen in Mainz

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Mainz 2 Einträge zum Stichwort Taxi und Mietwagen im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Taxi bestellen, Krankenfahrt, Flughafentransfer: Dafür braucht es in Mainz einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

In Mainz lohnt bei Taxi und Mietwagen der Blick auf die Anfahrtsregelung. Zwischen Innenstadt und Randlage liegen hier gut und gerne zwanzig Fahrminuten, und die zahlt am Ende jemand.

Mainz gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 222.889 Einwohner. Das ergibt etwa 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Taxi und Mietwagen ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 2247 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wiesbaden, rund 9.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Mainz in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

Betriebe aus Mainz können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.

Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.

Typische Leistungen

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Kurierfahrten
  • Flughafen- und Bahnhofstransfer
  • Taxifahrten im Stadtgebiet
  • Vorbestellung zum Festtermin

Woran Sie Angebote messen

Wer bei Taxi und Mietwagen ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung
SchrittWorauf es ankommt
TerminfensterKonkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort

Was das kostet

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Taxi und Mietwagen in Mainz. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Nachbarorte

In Rheinland-Pfalz sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Mainz ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

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Nachgefragt

Muss ein Taxi Kartenzahlung anbieten?

Bundesweit ist das nicht vorgeschrieben, einzelne Kommunen machen es in ihrer Taxiordnung zur Auflage. Fragen Sie deshalb bei der Bestellung nach dem Zahlungsweg, besonders bei Flughafenfahrten und größeren Beträgen. Kindersitze sowie Platz für Gepäck oder Rollstuhl sollten Sie ebenfalls vorab angeben.

Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?

Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.

Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?

Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Warum antwortet niemand auf meine Anfrage?

In ausgelasteten Gewerken werden Anfragen ohne konkrete Angaben oft aussortiert. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Aufgabe und Zeitrahmen bekommt erfahrungsgemäß deutlich häufiger eine Antwort als ein Anruf ohne Details.

Begriffe dazu

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.