Taxi und Mietwagen in Rüsselsheim am Main
Für Rüsselsheim am Main fehlt zu Taxi und Mietwagen bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
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- 67.656Einwohner
- HessenBundesland
- 65428Postleitzahl
In Rüsselsheim am Main gehört Taxi und Mietwagen zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Rüsselsheim am Main ist eine Mittelstadt mit rund 67.656 Einwohnern. Bei Taxi und Mietwagen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Rüsselsheim am Main liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 67.656 Einwohner und die Postleitzahl 65428. Insgesamt führt das Verzeichnis 470 Einträge für Rüsselsheim am Main über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mainz, rund 9.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Rüsselsheim am Main in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
In Rüsselsheim am Main ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Taxi Zentrale Raunheim Raunheim, rund 3.5 km
- Hauptbahnhof Mainz-West Mainz, rund 10.8 km
- Taxi Madloch Mainz, rund 13.7 km
- Taxi Körner Weiterstadt, rund 14.9 km
- Ringkirche Wiesbaden, rund 15.6 km
- Taxihalteplatz Schierstein Wiesbaden, rund 15.9 km
- Taxihalteplatz Sedanplatz Wiesbaden, rund 16.1 km
- Bahnhof Dotzheim Wiesbaden, rund 17.1 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Rüsselsheim am Main im Bereich Taxi und Mietwagen arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Für Taxis gilt eine Ausnahme von der Kindersitzpflicht, auf dem Rücksitz dürfen Kinder auch ohne Rückhalteeinrichtung befördert werden. Wer dennoch einen Sitz möchte, meldet das bei der Bestellung an, denn nicht jedes Fahrzeug führt einen mit. Für Rollstühle braucht es besonders ausgestattete Wagen, die in vielen Städten nur in begrenzter Zahl fahren.
Im Pflichtfahrgebiet gilt für Taxis eine Beförderungspflicht, eine Fahrt darf also nicht beliebig abgelehnt werden. Bei Vorbestellungen kann ein Zuschlag anfallen. Wenn Sie Gepäck, Tiere, einen Kindersitz oder einen Rollstuhl mitführen, sagen Sie das bei der Bestellung, denn dafür braucht es das passende Fahrzeug, und das steht nicht an jedem Halteplatz.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Taxifahrten im Stadtgebiet
- Großraumtaxi und Rollstuhltransport
- Krankenfahrten mit Verordnung
- Flughafen- und Bahnhofstransfer
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Taxi und Mietwagen darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Zur Preisfrage
Für Taxi und Mietwagen in Rüsselsheim am Main gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Betriebe in der Nähe
Rüsselsheim am Main gehört zu Landkreis Groß-Gerau. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Weitere Einträge am Ort
Nachgefragt
Ist der Fahrpreis verhandelbar?
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets nicht, dort gelten der behördlich festgesetzte Tarif und das Taxameter. Für Fahrten darüber hinaus dürfen Sie einen Festpreis vereinbaren, und zwar vor Fahrtantritt. Lassen Sie sich eine Quittung geben, sie wird auch für Reisekostenabrechnungen benötigt.
Zahlt die Krankenkasse eine Fahrt zur Behandlung?
Krankenfahrten sind erstattungsfähig, wenn sie ärztlich verordnet und in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt wurden. Es fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Ohne Verordnung zahlen Sie selbst. Klären Sie Verordnung und Genehmigung vor dem Termin, nachträglich ist eine Erstattung schwierig.
Darf ein Taxi eine kurze Fahrt ablehnen?
Im Pflichtfahrgebiet gilt die Beförderungspflicht, eine kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund. Ablehnen darf der Fahrer nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Gefahr oder erheblicher Verschmutzung. Beschwerden nimmt die Genehmigungsbehörde entgegen, dafür brauchen Sie die Konzessionsnummer, die im Fahrzeug ausgewiesen ist.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Zum Weiterlesen
Zusammengestellt aus offenen Quellen, Stand 09/2026. Eine Prüfung von Qualifikationen, Zulassungen oder Versicherungen findet nicht statt und wird hier nicht behauptet.
