DORMERO Hotel Rüsselsheim Airport-Frankfurt
Eisenstraße 54, 65428 Rüsselsheim am Main
Für Rüsselsheim am Main führt dieses Verzeichnis 13 Einträge zu Hotels. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
Ob es um Übernachtung, Zimmer, Tagung, Parkplatz geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Rüsselsheim am Main zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Bei Hotels sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Rüsselsheim am Main liegt im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 67.656 Einwohner und die Postleitzahl 65428. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Hotels in Rüsselsheim am Main im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,9 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Rüsselsheim am Main 470 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mainz, rund 9.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Rüsselsheim am Main in der Regel mit an.
Eisenstraße 54, 65428 Rüsselsheim am Main
Eisenstraße 6-8, 65428 Rüsselsheim am Main
Betriebe aus Rüsselsheim am Main können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Wer besondere Anforderungen hat, bucht besser direkt: Barrierefreie Zimmer gibt es nur in kleiner Zahl und sie sind über Portale oft nicht sicher zuzuordnen. Dasselbe gilt für Zusatzbett, Kinderbett, verbundene Zimmer und die Mitnahme von Hunden, für die meist eine Gebühr anfällt. In Altbauten fehlt häufig der Aufzug.
Das Geschäftsreisesegment läuft nach eigenen Regeln: Firmenraten werden jährlich verhandelt, Tagungen über eine Pauschale je Person mit Raum, Technik und Verpflegung abgerechnet, und Zimmerkontingente für Gruppen haben ein Abrufdatum, nach dem nicht gebuchte Zimmer zurückfallen. Rechnungen gehen an das Unternehmen, private Auslagen werden bei der Abreise getrennt beglichen.
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
Achten Sie bei Hotels darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
Angebote für Hotels unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Rüsselsheim am Main reicht bis in Landkreis Groß-Gerau hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Melden Sie es sofort an der Rezeption und nicht erst bei der Abreise, denn das Haus muss die Gelegenheit zur Abhilfe bekommen. Ein Zimmerwechsel ist die übliche Lösung. Halten Sie den Mangel mit Fotos und dem Zeitpunkt der Meldung fest, falls später über eine Minderung gesprochen wird.
Fragen dürfen Sie immer, ein Anspruch besteht nicht, denn zwischen Abreise und Anreise wird das Zimmer gereinigt. Häuser mit freien Kapazitäten geben oft ohne Aufpreis früher heraus. Wenn Ihr Zeitplan es verlangt, buchen Sie die Vornacht mit, das ist die einzige verbindliche Lösung.
Ein Mangel liegt vor, wenn das Zimmer hinter dem Gebuchten zurückbleibt, etwa bei fehlender zugesagter Ausstattung, defekter Klimaanlage oder erheblichem, nicht angekündigtem Lärm im Haus. Eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück oder Geschmacksfragen bei der Einrichtung gehören nicht dazu. Entscheidend bleibt die sofortige Meldung an der Rezeption.
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.