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Ärzte und Praxen in Gelsenkirchen

Kurz gesagt

Dieses Verzeichnis kennt 48 Betriebe für Ärzte und Praxen in Gelsenkirchen. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.

Wer in Gelsenkirchen einen Betrieb aus dem Bereich Ärzte und Praxen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Hausarzt, Facharzt, Termin, Sprechzeiten. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Gelsenkirchen ist eine Großstadt mit etwa 265.885 Einwohnern. Im Bereich Ärzte und Praxen gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Gelsenkirchen Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 265.885 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Ärzte und Praxen in Gelsenkirchen im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,8 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1128 Einträge. Essen liegt etwa 8.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Gelsenkirchen.

Wer ist gelistet?

Natalja Fischmann

Rottmannsiepe 4, 45894 Gelsenkirchen

  • Öffnungszeiten Mo 08:30–12:30 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Di–Fr 08:30–12:30 Uhr · Do 08:30–12:30 Uhr und 15:00–17:30 Uhr

Details zum Eintrag

Wer in Gelsenkirchen im Bereich Ärzte und Praxen arbeitet, kann sich hier kostenlos eintragen lassen. Pflicht sind nur Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Die Terminvergabe folgt der Versorgungsstruktur. Gesetzlich Versicherte können sich über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der bundesweiten Rufnummer 116117 Termine vermitteln lassen, bei Dringlichkeit hilft ein entsprechender Vermerk auf der Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten läuft der ärztliche Bereitschaftsdienst über dieselbe Nummer, der Rettungsdienst dagegen über 112.

Die Organisation hat sich verschoben: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht elektronisch an die Krankenkasse, Arbeitgeber rufen sie dort ab, Sie erhalten einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen. Verordnungen laufen als elektronisches Rezept über die Versichertenkarte. Beides ändert nichts daran, dass die Feststellung einen Kontakt mit der Praxis voraussetzt.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Fachärztliche Sprechstunden
  • Hausbesuche im Einzugsgebiet
  • Impfungen und Reisemedizin
  • Labor und Diagnostik

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Ärzte und Praxen lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich

Kosten und Angebote

In Gelsenkirchen wie überall gilt bei Ärzte und Praxen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

In der Umgebung

Gelsenkirchen gehört zu Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Die wiederkehrenden Fragen

Wie komme ich schneller an einen Facharzttermin?

Über die Terminservicestelle unter 116117 werden gesetzlich Versicherten Termine vermittelt, je nach Dringlichkeit innerhalb bestimmter Fristen. Hilfreich ist eine Überweisung mit Dringlichkeitsvermerk aus der Praxis. Vermittelt wird in zumutbarer Entfernung und nicht zwingend in die Wunschpraxis, der Termin kann also bei einer anderen Praxis derselben Fachgruppe liegen.

Bekomme ich meine Patientenakte?

Ja, Sie haben ein Recht auf Einsicht und auf Abschriften, die Praxis darf dafür die Kosten der Kopien berechnen. Das ist beim Wechsel der Praxis oder für eine Zweitmeinung der übliche Weg. Die Unterlagen werden nach den geltenden Fristen aufbewahrt, danach besteht kein Anspruch mehr.

Wer ist am Wochenende zuständig?

Für Anliegen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zuständig. Bei Verdacht auf einen lebensbedrohlichen Notfall gilt 112. Bereitschaftspraxen sind örtlich organisiert, die Standorte veröffentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Bringen Sie Versichertenkarte und Ihre Medikamentenliste mit.

Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?

Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Hintergrund und Begriffe

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.