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Musiker, Bands und DJs in Griesheim

Kurz gesagt

Für Griesheim fehlt zu Musiker, Bands und DJs bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.

In Griesheim gehört Musiker, Bands und DJs zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Bei Musiker, Bands und DJs sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.

Verwaltungstechnisch gehört Griesheim zum Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Auf die Postleitzahl 64347 kommen 28.210 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 159 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Darmstadt, rund 6.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Griesheim in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

In Griesheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Sie betreiben in Griesheim einen Betrieb im Bereich Musiker, Bands und DJs und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Wer als Unternehmen oder Verein regelmäßig Künstler bucht, kann zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sein. Der Satz liegt 2026 bei 4,9 Prozent der gezahlten Honorare. Für die Generalklausel gilt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro Honoraren im Kalenderjahr, und wer im Jahr nicht mehr als drei Veranstaltungen mit künstlerischen Darbietungen durchführt, bleibt in diesen Fällen außen vor. Für Privatleute, die zur eigenen Hochzeit eine Band buchen, fällt die Abgabe nicht an.

Die Musik in der Öffentlichkeit meldet der Veranstalter bei der GEMA an, nicht die Band. Das gilt auch dann, wenn nur eigene Stücke gespielt werden, und auch bei Feiern ohne Eintritt. Eine gute Band weist auf diesen Punkt von selbst hin und liefert auf Wunsch die Titelliste für die Meldung. Wer eine Hochzeit privat feiert, ist trotzdem Veranstalter und damit zuständig.

Was üblicherweise angeboten wird

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Livemusik für Hochzeiten
  • DJ für Feier und Club
  • Licht- und Tontechnik auf Wunsch
  • Alleinunterhalter und Duo für kleine Räume

Vor der Beauftragung klären

Bei Musiker, Bands und DJs lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Die Etappen im Überblick
SchrittWorauf es ankommt
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus

Wie abgerechnet wird

Bei Musiker, Bands und DJs trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

Im Umkreis

Für Vorhaben in Griesheim ist die Verwaltung in Landkreis Darmstadt-Dieburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

Weitere Einträge am Ort

Alle Branchen in Griesheim

Fragen und Antworten

Wer meldet die Musik bei der GEMA an?

Der Veranstalter der Feier, also in der Regel der Gastgeber oder das Unternehmen, nicht die Band und nicht der DJ. Anzumelden sind auch Veranstaltungen ohne Eintritt. Die Anmeldung gehört vor den Termin, die Abrechnung erfolgt danach.

Braucht ein Musiker eine Gewerbeanmeldung?

Wer künstlerisch tätig ist, übt in der Regel einen freien Beruf aus und meldet sich beim Finanzamt statt beim Gewerbeamt. Bei DJs kommt es auf die Tätigkeit an: Reines Abspielen gilt eher als gewerblich, eigenschöpferisches Mischen kann künstlerisch sein. Klären Sie die Einordnung zu Beginn mit dem Finanzamt.

Was gehört in den Vertrag?

Datum, Ort, Spielzeiten und Pausen, die Besetzung, Gage und Anfahrt, wer Technik und Strom stellt, wann aufgebaut werden kann, Verpflegung und Übernachtung, dazu eine Regelung für Krankheit und Ausfall. Bei Bands ist ein Ersatzmusiker im Krankheitsfall üblich, das sollte schriftlich stehen.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Hintergrund und Begriffe

wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.