Zoohandlungen und Tierbedarf in Hamburg
48 Betriebe aus dem Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf sind für Hamburg gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.
- 48Einträge
- 1.910.160Einwohner
- HamburgBundesland
- 22041 bis 22769 und 36 weiterePostleitzahlen
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Zoohandlungen und Tierbedarf in Hamburg. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
In einer Stadt dieser Größe arbeiten viele Betriebe stadtteilbezogen. Für Zoohandlungen und Tierbedarf heißt das: Ein Anbieter aus dem eigenen Viertel ist oft schneller vor Ort als der günstigste im Stadtgebiet.
Hamburg ist eine kreisfreie Stadt in Hamburg und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Bei 1.910.160 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet 97 Postleitzahlen von 20095 bis 22769. Das ergibt etwa 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zoohandlungen und Tierbedarf ist das eher dünn. Über alle Branchen zusammen sind für Hamburg 12172 Einträge erfasst. Mit 11.8 Kilometern Entfernung ist Barsbüttel der nächste größere Ort, was die Auswahl in Hamburg praktisch erweitert.
Diese Betriebe sind erfasst
Sie betreiben in Hamburg einen Betrieb im Bereich Zoohandlungen und Tierbedarf und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Für Welpen gilt, dass sie erst mit über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürfen, das schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung vor. Beim Kauf eines Tieres sollten Sie Herkunft, Alter, Impfstatus und Gesundheitszustand schriftlich festhalten lassen. Tiere, die aus dem Ausland verbracht und hier gegen Entgelt abgegeben werden, unterliegen ebenfalls einer Erlaubnispflicht nach § 11, zuständig ist auch dafür das Veterinäramt.
Im Laden gekaufte Ware können Sie nicht einfach zurückgeben, ein gesetzliches Umtauschrecht für mangelfreie Ware gibt es im stationären Handel nicht. Viele Geschäfte nehmen ungeöffnetes Futter trotzdem aus Kulanz zurück, fragen Sie beim Kauf danach. Bei Bestellungen im Internet gilt dagegen in der Regel das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Ist Ware mangelhaft, stehen Ihnen in beiden Fällen die Gewährleistungsrechte zu.
Typische Leistungen
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Vogel- und Kleintierbedarf
- Futter für Hund, Katze und Kleintiere
- Zubehör, Leinen und Transportboxen
- Aquaristik und Terraristik
Vor der Beauftragung klären
Achten Sie bei Zoohandlungen und Tierbedarf darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Zoohandlungen und Tierbedarf der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Auch im Umland
Hamburg teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Kreisfreie Stadt Hamburg denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.
Weitere Branchen am Ort
Häufige Fragen
Dürfen Kinder allein ein Tier kaufen?
Nicht, wenn sie jünger als 16 Jahre sind und keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. § 11c des Tierschutzgesetzes verbietet die Abgabe von Wirbeltieren an Kinder und Jugendliche ohne diese Einwilligung. Das gilt unabhängig davon, wie klein oder günstig das Tier ist.
Warum rät die Zoohandlung zu zwei Kaninchen?
Kaninchen und Meerschweinchen sind Gruppentiere, einzeln gehalten leiden sie. Gute Fachgeschäfte raten deshalb zu mindestens zwei Tieren und einem ausreichend großen Gehege statt zum kleinen Starterset. Auch im Tierheim warten passende Paare.
Darf eine Zoohandlung Tiere verkaufen?
Ja, wenn sie dafür eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes hat. Das gilt für alle Wirbeltiere, also auch für Fische und Vögel, nicht aber für wirbellose Tiere wie Garnelen oder Schnecken. Die Erlaubnis erteilt und überwacht das Veterinäramt.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
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Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
